Folgende grundlegende Punkte sollten vor der Gründung einer Energiegemeinschaft überlegt werden:
In der Praxis zeigt sich, dass jede Energiegemeinschaft unterschiedliche Ziele anstrebt. Dabei sollten im ersten Schritt, und zwar in der Konzeptionierungsphase, die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
Um die Eigenverbrauchsquote innerhalb einer Energiegemeinschaft gut aufeinander abzustimmen, lohnt es sich einen Mix verschiedener Erzeugungstechnologien, wie etwa Photovoltaik, Wasserkraft und Windkraft in die Energiegemeinschaft zu integrieren.
Für jede Energiegemeinschaft ist folgende Frage essentiell: findet Erzeugung und Verbrauch zeitgleich statt? So kann es von Vorteil sein, wenn z.B. Betriebe in Energiegemeinschaften teilnehmen: Durch einen zeitlich versetzten Strombedarf können sich Betriebe, private Haushalte und die Gemeinde in ihrem Lastprofil gut ergänzen.
Um Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage weiterzuhelfen, lohnt es sich einen Blick in unser Benefit-Tool zu werfen. Hinweis: Unser Benefit-Tool wurde primär für EEG konzipiert, ist jedoch auch für BEG anwendbar – im Falle einer BEG sind die reduzierten EEG-Netzentgelte nicht zu berücksichtigen.
Die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung erfolgt im Netzbetreiber-Kundenportal der jeweiligen Teilnehmer:innen. Jene Zusatzvereinbarung muss jede/er Teilnehmer:in der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit der Netzbetreiber die Energiezuweisung entsprechend dem zuvor vertraglich festgelegtem Modell (statisch oder dynamisch) durchführen und die gemessenen und errechneten Werte an die Energiegemeinschaft übermitteln kann. Auf jene Zustimmung wird in Schritt 6 des Online-Guides nochmal hingewiesen.
Für den (späteren) Login ins Netzbetreiber-Kundenportal muss zunächst eine Registrierung durchgeführt werden. Es ist ratsam, jene Registrierung früh zu tätigen, um zeitnah die Messwert-Übertragung zu gewährleisten. Der Registrierungsprozess ist je Netzbetreiber unterschiedlich, wir empfehlen Ihnen sich zeitnahe auf der jeweiligen Netzbetreiber-Homepage zu informieren:
Hinweis: Sollten Sie in kein Konzessionsgebiet jener genannten Netzbetreiber fallen, so erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage Ihres lokalen Netzbetreibers, wie die Kundenportal-Registrierung funktioniert.
Da eine BEG österreichweit tätig sein kann, ist es möglich, dass die BEG-Teilnehmer:innen aus mehreren Netzbetreibergebieten stammen. Somit ist es ratsam, vorab die Anzahl der betroffenen Netzbetreiber in Erfahrung zu bringen, um so die Planung (wie z.B. Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Netzbetreiber) besser vorbereiten zu können.