Die Energieaufteilung in jeder Energiegemeinschaft erfolgt auf Basis von 15-Minuten-Werte. Grundlage dafür sind kommunikative Smart-Meter oder Lastprofilzähler an jedem teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungszählpunkt.
Sollte es Mitglieder geben, welche noch nicht mit einem Smart-Meter oder Lastprofilzähler ausgestattet sind, so kümmert sich der Netzbetreiber um die kostenfreie Installation und Inbetriebnahme jener Zähler.
Die Installation jenes intelligenten Messgerätes muss beim Netzbetreiber angefordert werden. Jene Anforderung für die betroffenen Zählpunkte wird in der Regel über den EDA-Aktivierungsprozess zur Energiegemeinschaft angestoßen. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, das intelligente Messgerät zu installieren.
Sobald die Installation und kommunikative Inbetriebnahme erfolgt ist, nimmt der Zählpunkt aktiv an der Energiegemeinschaft teil.
Der Netzbetreiber und die EDA GmbH stellen die Messwerte der teilnehmenden und aktiven Verbraucher und Erzeuger u.a. im EDA-Anwenderportal zur Verfügung. Dabei werden täglich die Messwerte des Vortages im EDA-Energiedatenreport bereitgestellt. Jene Messwerte bilden die Grundlage für die innergemeinschaftliche Abrechnung.
Innerhalb einer Energiegemeinschaft gibt es zwei Arten, wie die erzeugte Energiemenge auf die Teilnehmer:innen aufgeteilt werden kann. Dabei wird zwischen statischer und dynamischer Aufteilung unterschieden. Bei der statischen Aufteilung wird jedem Mitglied jeweils ein vorab vereinbarter fixer Anteil der erzeugten Energie zugeordnet. Bei der dynamischen Aufteilung findet die Aufteilung in Relation zum jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder statt.
Die Ermittlung der Werte erfolgt nach Maßgabe folgender Regelungen:
1. die Zuordnung hat pro Viertelstunde zu erfolgen und ist mit dem Energieverbrauch der jeweiligen Anlage des teilnehmenden Netzbenutzers in der jeweiligen Viertelstunde begrenzt;
2. der dem Zählpunkt der Anlage des teilnehmenden Netzbenutzers zugeordnete statische oder dynamische Anteil an der erzeugten Energie ist gesondert zu erfassen und auf der Rechnung darzustellen.
Mit der Einführung der Ersatzwertbildung (gültig ab 07.10.2024) soll die Energiedatenübermittlung und -abrechnung für Energiegemeinschaften verbessert werden. Diese Änderungen betreffen sowohl Erzeugungs- als auch Verbrauchsanlagen, die an einer oder mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen. Bei der Übermittlung der Messwerte seitens Netzbetreiber liegen diese im Idealfall vollständig als sogenannte L1- oder L2-Werte vor, welche von der Energiegemeinschaft für die interne Abrechnung verwendet werden können. Es kann jedoch vorkommen, dass für einige Zählpunkte keine vollständigen Messwerte vorhanden sind. In diesem Fall wird für die betroffenen Zeiträume ein L3-Wert eingesetzt.
In folgender Grafik wird die Energiedatenübermittlung inkl. Ersatzwertbildung vom Netzbetreiber in Richtung Energiegemeinschaft im Detail vorgestellt:
Quelle: Oesterreichs Energie
Als Koordinationsstellen begrüßen wir die Einführung der Ersatzwertbildung, wodurch mehr Transparenz und Planungssicherheit für den Abrechnungsprozess einer Energiegemeinschaften geschaffen wird. Neben der Bereitstellung von korrekten und zeitgerechten Energiedaten, wird durch die Einführung klarer Fristen verhindert, dass fehlerhafte oder unvollständige Daten zu ungenauen Abrechnungen führen.