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Energiewende für alle? Gabriella Dokter über Energiegemeinschaften und vulnerable Gruppen

23.03.2026

 

Energiegemeinschaften gelten oft als technisch und komplex – und bleiben dadurch für manche Personengruppen schwer zugänglich. Gerade deshalb ist es wichtig, Wege zu schaffen, damit auch vulnerable Gruppen und Personen an der Energiewende teilhaben können.
Bei der Energiegemeinschaften-Konferenz 2025 war Gabriella Dokter, Projektleiterin Armutsprävention bei der Caritas Steiermark, am Podium zu Gast. Sie hat dabei zentrale Hürden für einkommensschwache Haushalte benannt: fehlende zeitliche und finanzielle Ressourcen, Misstrauen gegenüber neuen Modellen, komplexe Strukturen sowie Einstiegshürden wie Kautionen oder anfängliche Mehrkosten.
Einige ihrer Impulse wurden aufgegriffen und umgesetzt, u.a. die Broschüre und der Flyer „Energiegemeinschaften einfach erklärt“ sowie die neue Plattform „Strom verbindet“, mit denen Information, Transparenz und Auffindbarkeit von Energiegemeinschaften verbessert werden sollen.

Frau Dokter, wie hilfreich schätzen Sie diese beiden Maßnahmen konkret für die Zielgruppe ein? Wo sehen Sie Potenzial – und wo möglicherweise Grenzen?

Dokter: „Die Unterlage „Energiegemeinschaften einfach erklärt“ trägt jedenfalls der Tatsache Rechnung, dass energiearme und Haushalte mit niedrigem Einkommen nach Wegen suchen, ihre Fixkosten zu reduzieren. Das Argument „Geld sparen“ ist hervorgestrichen, was ich für sinnvoll halte. Stärker hervor gehoben werden könnte aus meiner Sicht noch, dass die Versorgungssicherheit durch die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft nicht gefährdet ist, da der bestehende Vertrag mit dem Stromlieferanten aufrecht bleibt. Wie sich in Fokusgruppen gezeigt hat, zählt diese Sorge nämlich zu den verbreiteten Mythen. 
 
Die Plattform „Strom verbindet“ ist zur Übersicht der (solidarischen) Energiegemeinschaften und ihren Konditionen aus meiner Sicht sehr dienlich. Eine Hürde stellt das Wissen über das eigene Umspannwerk dar. Möglicherweise wäre hier eine Übersichtskarte, aus der hervorgeht, welche Straßenzüge grob welchem Umspannwerk zugeordnet sind, hilfreich. Mir ist allerdings bewusst, dass dies bei rund 120 Netzbetreibenden in Österreich eine technische Herausforderung darstellt. 
In der Caritas Steiermark planen wir ein spezialisiertes Beratungsteam aufzubauen, deren Berater:innen mit der Plattform „Strom verbindet“ vertraut sein werden und bei Beratungen gegen Energiearmut die hilfesuchenden Klient:innen dabei unterstützen können, passende solidarische Energiegemeinschaften zu finden und die Schritte zur Anmeldung zu begleiten. Wir begrüßen daher auch sehr, dass das neue ElWG vorsieht, dass Strom aus Energiegemeinschaften (auch Stromspenden) zusätzlich zum Kontingent von 2.900 kWh für den Sozialtarif bezogen werden dürfen (also nicht davon abgezogen werden).“

Inwiefern ist die lokale und regionale Verwurzelung von Energiegemeinschaften hilfreich, dass energiearme Haushalte an der Energiewende teilhaben können? 

Dokter: „Auch auf diese Frage, ist in Bezug auf einkommensarme Haushalte primär mit dem Argument der Kostenersparnis zu antworten. Lokale und regionale Energiegemeinschaften ermöglichen zusätzlich die Reduktion der Netzgebühren, was wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder bringt. Davon abgesehen sind die Vorteile einer gelebten Gemeinschaft im nahen Wohnumfeld besonders bei lokalen Energiegemeinschaften zu sehen. Ressourcen wie (E-)Fahrzeuge, Gemeinschaftsräume und Zeit können getauscht und geteilt werden und damit auch ein unterstützendes Netzwerk für vulnerable Mitglieder bieten. 
Bürgerenergiegemeinschaften können andererseits manchmal bessere Tarife anbieten, weil die örtliche Einschränkung im Rahmen des Bundesgebiets wegfällt und dadurch mehrere (unterschiedliche) Erzeugungsanlagen eingebunden sein können.“

Ab April 2026 gilt im Rahmen des ElWG ein Sozialtarif: Anspruchsberechtigte Haushalte zahlen für einen jährlichen Grundbedarf von 2.900 kWh 6 Cent netto pro kWh. Strom aus Energiegemeinschaften ist allerdings von diesem Tarif ausgenommen. 
Glauben Sie, dass dieser Sozialtarif die Motivation einkommensschwacher Haushalte senken könnte, einer Energiegemeinschaft beizutreten? Was bedeutet das aus Ihrer Sicht für die Entwicklung von Energiegemeinschaften insgesamt?

Dokter: „Zunächst einmal bin ich sehr froh darüber, dass die Lebenslage energiearmer Haushalte per Gesetz berücksichtigt wird und hierdurch auch ermöglicht wird, dass der Erhalt von Stromspenden bzw. günstigerem Strom aus Energiegemeinschaften, das Kontingent des Sozialtarifs nicht verringert. Für Energiegemeinschaften ist eine soziale Tarifstaffelung zur Einbindung vulnerabler Haushalte unter 6ct/kWh vermutlich eine große Herausforderung. Aus Sicht der Betroffenen wären hier womöglich Stromspendenmodelle und andere solidarische Ansätze sinnvollere Werkzeuge (z.B. Strompatenschaften, 0-Tarife, solidarische Zweckwidmung der Erträge zugunsten unterstützungswürdiger Haushalte).“

Inwiefern werden solidarische Modelle, die sich über Spenden definieren, künftig wichtiger? 

Dokter: „Aus der Perspektive von Menschen, deren Haushaltausgaben einen Großteil ihres Haushaltseinkommens ausmachen, stellen Stromspendenmodelle eine sehr gute Möglichkeit der Budgetentlastung dar. Womöglich auch aus der Perspektive von Unternehmen, die ihren gespendeten Überschuss steuerlich absetzen können. Weiterentwicklungsbedarf sehe ich hier in der Steigerung der Effektivität der Spendenmengen durch Einsatz von gemeinschaftlich genutzten Speichern, durch die Erweiterung des bisher hauptsächlich genutzten Sonnenstroms um mehr Wasser- und Windkraft und durch den Aufbau von lokalen und regionalen Energiegemeinschaften mit Stromspendenoption, um die Netzgebühren geringer zu halten. Parallel dazu sind wir auch stetig gefordert das Bewusstsein für effizienten Energieverbrauch im eigenen Haushalt im Einklang mit der jeweiligen Energiegemeinschaft zu schärfen.“

Das neue ElWG ermöglicht künftig auch Peer-to-Peer-Verträge, die mit Energiegemeinschaften vergleichbar sind, für die man aber keine eigene Organisationsform wie etwa einen Verein gründen muss. Was müsste aus Ihrer Sicht regulatorisch oder organisatorisch sichergestellt sein, damit auch energiearme Haushalte von solchen Peer-to-Peer-Modellen profitieren können?

Dokter: „Soweit mein Wissen zu den aktuellen Regelungen der Peer-To-Peer-Verträge reicht, könnte ich mir gut vorstellen, dass sich diese Variante für den solidarischen Ansatz von Energiepatenschaften eignen könnte. Wenn ich hier laut denken darf: in sozialen Organisationen wie der Caritas Steiermark kommen sowohl Menschen, die genug haben und etwas geben möchten, als auch jene, die zu wenig haben und Unterstützung brauchen zusammen. Vielleicht bietet diese Ausgangslage und Brückenfunktion die Möglichkeit für ein Match-Making zu Peer-To-Peer-Verträgen?“

Ab Oktober 2026 haben Gebietskörperschaften mit Stromerzeugungsanlagen, die im Eigentum der Gebietskörperschaft stehen und die an einer gemeinsamen Energienutzung teilnehmen, sicherzustellen, dass auch schutzbedürftige Haushalte teilnehmen können. Dafür müssen zumindest 10 % der jährlich in die gemeinsame Energienutzung eingespeisten Strommenge vorgesehen werden – allerdings ohne Verpflichtung zu einem vergünstigten Tarif. 
Wie können Gebietskörperschaften diese Vorgabe so umsetzen, dass tatsächlich eine sozial wirksame Teilhabe entsteht?

Dokter: „Da die Caritas Steiermark den Weg der Beteiligung an der solidarischen Energiegemeinschaft Robin Powerhood gewählt hat und hierdurch Stromspenden direkt an unterstützungswürdige Personen und Haushalte zum 0-Tarif weitergibt, kann ich an dieser Stelle klar sagen, dass die angesprochenen 10% in Form einer Stromspende an Robin Powerhood garantiert mildtätigen Zwecken in Form der Unterstützung einkommensarmer Haushalte zugutekommt. Ob diese Art der Teilhabe ausreichend „sozial wirksam“ ist, kann freilich diskutiert werden. Es ermöglicht den Betroffenen eine Entlastung des Haushaltsbudgets und dadurch etwas mehr Lebensqualität. Im Sinne des Empowernment-Ansatzes braucht es jedoch mehr, um von echter Teilhabe zu sprechen. Zumindest eine Kombination mit niederschwelligen Bildungsmaßnahmen zum gezielten Einsatz von Energie im eigenen Haushalt dient der Unterstützung der Selbstwirksamkeit der Betroffenen.“

Welche Gruppen sind nicht vom Sozialtarif betroffen, wären aber schutzbedürftige Haushalte?  

Dokter: „Vieles ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar – insbesondere was die Abwicklung des Sozialtarifs betrifft, die nötigen Nachweise und die scharfe Abgrenzung der Anspruchsberechtigten. 
 
Es scheint aus aktueller Sicht, Gruppen zu geben, die nicht berücksichtigt werden: wir sprechen hier etwa von den working poor, Studierenden, Menschen in der Grundversorgung, Beziehenden der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Rezeptgebührenbefreiten, Zivildienenden.  
 
Der gesetzlich geregelte „Sozialtarif“ greift jedenfalls nur für Strom – nicht für Wärme. Heizkosten in Wohnräumen von schlechter Bausubstanz zählen allerdings ebenso zu den Belastungsfaktoren des Haushaltsbudgets von Menschen mit geringem Einkommen.“

Wenn Sie Energiegemeinschaften heute drei konkrete Empfehlungen geben könnten, um energiearme Haushalte in ihren Energiegemeinschaftsprojekten mitzunehmen – welche wären das? 

Dokter: „Sehr kurz gefasst, würde ich auf die Berücksichtigung der drei „Gerechtigkeitsdimensionen der Transformation“ (Upham, Sovacool und Gosh 2022) verweisen: Verfahrensgerechtigkeit (niederschwelliger Zugang z.B. keine Kautionen, Mitgliedsbeiträge und gezieltes Ansprechen von Menschen, die selbst keinen Strom produzieren), Verteilungsgerechtigkeit (Reduktion ökonomischer Ungleichheit z.B. angepasste Tarife, Solidarfonds), Anerkennungsgerechtigkeit (Berücksichtigung unterschiedlicher Ausgangslagen z.B. Mitsprachemöglichkeit auch ohne persönliche Anwesenheit – man bedenke Kinderbetreuungspflichten oder Sprachbarrieren).“

Frau Dokter, danke für das Interview! 

Verweise