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Vereinbarung zwischen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und dem/der Eigentümer:in einer solchen Erzeugungsanlage, welche/r die Betriebs- und Verfügungsgewalt an die Energiegemeinschaft zur Erzeugung von Energie überlässt. Dieser Vorschlag geht von einer Volleinspeisung der erzeugten Energie durch die EEG aus. Die EEG ist Inhaberin des Zählpunktes (nicht zwingend Eigentümerin der Erzeugungsanlage). Betrieb, Erhaltung und Wartung der Energieerzeugungsanlage liegen beim/bei der Eigentümer:in, diese könnten alternativ auch an die EEG übertragen werden.
Den Leitfaden zum Vertrag finden Sie hier.