Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.yumpu.com zu laden.
Die Dachfläche, auf der die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) errichtet werden soll, steht nicht immer im alleinigen Eigentum der teilnehmenden Berechtigten. In diesem Fall schließen der Betreiber und Errichter der GEA mit dem Eigentümer/den Eigentümern einen Vertrag über die Nutzung der Dachfläche.