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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, kurz auch oft einfach GEA oder 16a-Anlagen genannt, ermöglichen die Nutzung von Energieerzeugungsanlagen durch mehrere Parteien, z.B. im mehrgeschossigen Wohnbau. Da das öffentliche Netz dabei nicht beansprucht wird, entfallen Netzentgelte und Abgaben. Technisch unterscheiden sich diese Anlagen nicht von anderen Erzeugungsanlagen, allerdings ist bei der gemeinschaftlichen Nutzung einiges zu beachten. In diesem Factsheet finden Sie die wichtigsten Informationen, verschiedene Umsetzungsvarianten und -schritte und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.