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Die Teilnahme von Betrieben in Energiegemeinschaften sehr vorteilhaft: Durch einen zeitlich versetzten Strombedarf können sich Betriebe, private Haushalte und die Gemeinde in ihrem Lastprofil gut ergänzen. Neben der Stärkung der regionalen Wertschöpfung können innergemeinschaftliche stabile Energiepreise für einen längeren Zeitraum vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2025 für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ein jährlicher Umsatz von bis zu 55.000 Euro brutto gilt. Die Informationen in den Broschüren werden so bald wie möglich aktualisiert.