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Besonders naheliegend ist für Gemeinden die Gründung oder Beteiligung an einer EEG natürlich deshalb, weil die Gemeinde oft über ein Potential zur Nutzung erneuerbarer Energieträger verfügt, das den Bedarf der jeweiligen Gebäude übersteigt – sei es das Flachdach der Schulturnhalle oder auch der alte Mühlbach, der als Kanal durch die Gemeinde fließt und ein Wasserkraftwerk antreiben könnte.