Energiegemeinschaften bzw. ihre Mitglieder betreiben Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, die gemeinschaftlich genutzte Energie wird über das Stromnetz eines oder mehrerer Netzbetreiber übertragen. Hier erfahren Sie, welche Informationen dem Netzbetreiber übermittelt werden müssen und auf welchem Weg dies geschieht. Außerdem finden Sie hier eine umfangreiche Liste mit Netzbetreiber-Kontakten.
Der Netzbetreiber muss über die Gründung einer Energiegemeinschaft informiert werden, wobei zwischen jeder Energiegemeinschaft und Netzbetreiber ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Einige Informationen erhält der Netzbetreiber per Vertragsabschluss, viele der benötigten Informationen werden jedoch auf elektronischem Weg über den Energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) versendet:
Informationen per Vertragsabschluss:
Informationen per EDA:
Österreichs Energie und die Vereinigung Österreichischer Elektrizitätswerke stellen Netz-Musterverträge für das Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Energiegemeinschaften zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Viele Netzbetreiber verwenden adaptierte Versionen dieser Musterverträge. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Netzbetreiber nach der Vertragsvorlage.
Mustervertrag „Betrieb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)“
Gegenstand dieses Vertrages zwischen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und Netzbetreiber ist der Betrieb und die operative Abwicklung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers.
Link: Mustervertrag Betrieb einer EEG
Mustervertrag „Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)“
Gegenstand dieses Vertrages zwischen einer Bürgerenergiegemeinschaft und Netzbetreiber ist der Betrieb und die operative Abwicklung der Bürgerenergiegemeinschaft entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netzbetreiber.
Link: Mustervertrag: Betrieb einer BEG
Durch die Anbindung an EDA, kann die Energiegemeinschaften am Energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) teilnehmen und zum Beispiel die An- und Abmeldung neuer Zählpunkte durchführen und die oben erwähnten Informationen an den Netzbetreiber übermitteln. Außerdem erhält sie die Informationen, wie viel Energie in der Gemeinschaft erzeugt und den einzelnen Verbraucher:innen zugewiesen wurde. Die Daten sind u. a. für die Abrechnung notwendig.
Viele Energiegemeinschaften wählen dafür das EDA-Anwenderportal, eine kostenfreie Oberfläche für Energiegemeinschaften, in welcher u.a. die gemessenen Werte seitens Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Neben dem EDA-Anwenderportal ist die Anbindung via E-Mail- oder KEP-Schnittstelle optional möglich.
Erfahren Sie hier, welche Schritte notwendig sind, um sich als Energiegemeinschaft im EDA-Anwenderportal zu registrieren.
Das Benutzerhandbuch hilft Ihnen bei der Nutzung im EDA Anwenderportal (speziell für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) weiter. Es werden u.a. Erläuterung der Funktionalitäten der graphischen Benutzeroberfläche des EDA Anwenderportals und die Anwendung der Prozesse näher beschrieben.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der EDA-Homepage.
Sind Sie gerade dabei eine Energiegemeinschaft zu gründen, so ist die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Netzbetreiber ein essenzieller Schritt, um schlussendlich als Energiegemeinschaft in Betrieb zu gehen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Netzbetreiber speziell für Energiegemeinschaften.