Austausch Netzbetreiber

Energiegemeinschaften bzw. ihre Mitglieder betreiben Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, die gemeinschaftlich genutzte Energie wird über das Stromnetz eines oder mehrerer Netzbetreiber übertragen. Hier erfahren Sie, welche Informationen dem Netzbetreiber übermittelt werden müssen und auf welchem Weg dies geschieht. Außerdem finden Sie hier eine umfangreiche Liste mit Netzbetreiber-Kontakten.

Welche Informationen benötigt der Netzbetreiber von der Energiegemeinschaft?

Der Netzbetreiber muss über die Gründung einer Energiegemeinschaft informiert werden, wobei zwischen jeder Energiegemeinschaft und Netzbetreiber ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Einige Informationen erhält der Netzbetreiber per Vertragsabschluss, viele der benötigten Informationen werden jedoch auf elektronischem Weg über den Energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) versendet:

Informationen per Vertragsabschluss:

  • Vertragspartnerdaten (Name, Anschrift,…)
  • Angabe der Marktpartner-ID
  • Modus der Aufteilung (statisch oder dynamisch)
  • Bei EEGs: Angabe, ob es sich um eine lokale oder regionale EEG handelt. Weiterführende Informationen zwecks EEG-Nahebereich finden Sie hier.

Informationen per EDA:

  • Angabe der Zählpunkte aller teilnehmenden Erzeugungsanlagen
  • Angabe der Zählpunkte aller teilnehmenden Verbrauchsanlagen
  • Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmende Verbrauchsanlagen
  • Aufnahme und Ausscheiden von teilnehmenden Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen
  • Auflösung der Energiegemeinschaft

Netz-Mustervertrag

Österreichs Energie und die Vereinigung Österreichischer Elektrizitätswerke stellen Netz-Musterverträge für das Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Energiegemeinschaften zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Viele Netzbetreiber verwenden adaptierte Versionen dieser Musterverträge. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Netzbetreiber nach der Vertragsvorlage.

Mustervertrag „Betrieb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)“
Gegenstand dieses Vertrages zwischen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und Netzbetreiber ist der Betrieb und die operative Abwicklung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers.
Link: Mustervertrag Betrieb einer EEG

Mustervertrag „Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)“
Gegenstand dieses Vertrages zwischen einer Bürgerenergiegemeinschaft und Netzbetreiber ist der Betrieb und die operative Abwicklung der Bürgerenergiegemeinschaft entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netzbetreiber.
Link: Mustervertrag: Betrieb einer BEG

Energiewirtschaftlicher Datenaustausch (EDA)

Durch die Anbindung an EDA, kann die Energiegemeinschaften am Energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) teilnehmen und zum Beispiel die An- und Abmeldung neuer Zählpunkte durchführen und die oben erwähnten Informationen an den Netzbetreiber übermitteln. Außerdem erhält sie die Informationen, wie viel Energie in der Gemeinschaft erzeugt und den einzelnen Verbraucher:innen zugewiesen wurde. Die Daten sind u. a. für die Abrechnung notwendig.

Viele Energiegemeinschaften wählen dafür das EDA-Anwenderportal, eine kostenfreie Oberfläche für Energiegemeinschaften, in welcher u.a. die gemessenen Werte seitens Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Neben dem EDA-Anwenderportal ist die Anbindung via E-Mail- oder KEP-Schnittstelle optional möglich.

Erfahren Sie hier, welche Schritte notwendig sind, um sich als Energiegemeinschaft im EDA-Anwenderportal zu registrieren.

Das Benutzerhandbuch hilft Ihnen bei der Nutzung im EDA Anwenderportal (speziell für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) weiter. Es werden u.a. Erläuterung der Funktionalitäten der graphischen Benutzeroberfläche des EDA Anwenderportals und die Anwendung der Prozesse näher beschrieben.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der EDA-Homepage.

Rechtlicher Hintergrund

  • Die Definition der Grenze einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist die Stromnetzebene (§ 16c ElWOG)
  • Netzbenutzer haben gemäß §§ 16b, 16c, 16d, 16e ElWOG einen Rechtsanspruch gegenüber Netzbetreibern, an einer Energiegemeinschaft (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft) teilzunehmen.
  • Netzbenutzer haben binnen 14 Tagen Auskunft darüber zu bekommen, an welchen Teil des Verteilernetzes ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen angeschlossen sind.
  • Der Netzbetreiber hat den Bezug der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer sowie die Einspeisung und den Bezug der Erzeugungsanlagen mit einem Lastprofilzähler oder unterhalb der Grenzen des § 17 Abs. 2 mit einem intelligenten Messgerät gemäß § 7 Abs 1 Z 31 zu messen (ElWOG §16e). Der Netzbetreiber muss, ungeachtet des Projektplans über die Ausrollung von Smart-Metern, Netzbenutzer einer Energiegemeinschaft mit einem intelligenten Messgerät ausstatten. Im Kontext der Etablierung von Energiegemeinschaften hat der Netzbetreiber intelligente Messgeräte binnen zwei Monaten zu installieren (§ 16e Abs 1 ElWOG, § 1 Abs 5 IME-VO). Die volle Funktionsfähigkeit muss spätestens sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Installation gegeben sein (§ 84 Abs 1 ElWOG). Die Kosten der Smart-Meter Installation werden vom Netzbetreiber getragen.
  • Netzbetreiber haben Vorkehrungen für eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Energiegemeinschaft auf dem Web-Portal sowie für eine verschlüsselte Übermittlung der Daten nach dem Stand der Technik zu treffen.
  • Der Netzbetreiber hat den zwischen den teilnehmenden Netzbenutzern vereinbarten statischen oder dynamischen Anteil an der erzeugten Energie den jeweiligen Anlagen der teilnehmenden Netzbenutzer zuzuordnen.
  • Die Netzbetreiber müssen die von den Energiegemeinschaften gemeldeten Informationen unverzüglich der Regulierungsbehörde zur Verfügung stellen.

Netzbetreiber – Kontakt

Sind Sie gerade dabei eine Energiegemeinschaft zu gründen, so ist die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Netzbetreiber ein essenzieller Schritt, um schlussendlich als Energiegemeinschaft in Betrieb zu gehen.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Netzbetreiber speziell für Energiegemeinschaften.

Energienetze Steiermark GmbH Julia Petek +43 (0) 316 90555- 0 energiegemeinschaften@e-netze.at Leonhardgürtel 10
8010 Graz
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Ing. Mag. (FH) Günter Brandstätter +43 512 502 5333 stromnetz@ikb.at Salurner Straße 11
6020 Innsbruck
Stromnetz Graz GmbH & Co KG Ing. Günther Stumptner +43 316 9395-1595 office@stromnetz-graz.at Schönaugürtel 65
8010 Graz
Elektrizitätswerk Clam Carl Philip Clam-Martinic e.U. & Ing. Ernst Haslinger +43 7269 66800 office@clamstrom.at
Stadtwerke Kitzbühel e.U. BL Ing. Bernhard Jud service@stwk.kitz.net
TINETZ-Tiroler Netze GmbH https://www.tinetz.at/ Ing. Stefan Glatz +43 (0) 50708-190 sc@tinetz.at Bert-Köllensperger-Straße 7
6065 Thaur