Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Energie gemeinsam nutzen

Willkommen auf der zentralen österreichischen Informationsplattform zum Thema Bürgerenergie. Ob Einsteiger:in oder Expert:in, bei uns finden Sie ein breit gefächertes Informationsangebot rund um die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Mit Informationen, Vorlagen und Tools sowie inspirierenden Praxisbeispielen wird die gemeinsame Energienutzung noch einfacher.

Illustration einer vielfältigen Energiewelt mit gemeinsamer Energienutzung. Zu sehen sind Wohnhäuser, ein Mehrparteienhaus, ein Fahrradgeschäft, ein Coworking-Gebäude mit Supermarkt sowie Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmepumpen, E-Mobilität, eine E-Bus-Haltestelle, Windkraftanlagen und ein Wasserkraftwerk. Die gemeinsame Energienutzung wird durch gelbe Hervorhebungen sichtbar gemacht: Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden sowie Geräte und Anwendungen, die mit diesem gemeinsam genutzten Strom versorgt werden – etwa Handys, E-Busse, Fahrräder, E-Autos oder Wärmepumpen – sind gelb markiert. So zeigt die Illustration, wie erneuerbarer Strom gemeinsam genutzt und in unterschiedlichen Bereichen des Alltags eingesetzt werden kann.
Wie nützt man gemeinsam Energie?

Die Möglichkeiten kurz & bündig erklärt.

Wie mitmachen?

Jetzt einfach, schnell und kostenlos eine Energiegemeinschaft in Ihrer Nähe finden und mitmachen!

Neu ab 1.10.2026:  
  • Im Moment wird diese Website aufgrund der Änderungen zum 1.10.2026 umfangreich überarbeitet. Auf dieser Website werden laufend neue Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten.
  • Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Möglichkeiten vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA.
    Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch werden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte seitens Netzbetreiber in der Verrechnung berücksichtigt. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.

Aktuelles

Veranstaltung

Regionaltreffen Energiegemeinschaften 2026

für Energiegemeinschaften und Dienstleister

Zur Anmeldung

Ein nachdenklicher Junge mit einer Gedankenblase, die ein Haus zeigt.
Info-Veranstaltung

Zur "Gemeinsamen Energienutzung"

Peer-to-Peer-Vertrag, Lieferantenverpflichtungen, etc.

Zur Anmeldung

Illustration einer vielfältigen Energiewelt mit gemeinsamer Energienutzung. Zu sehen sind Wohnhäuser, ein Mehrparteienhaus, ein Fahrradgeschäft, ein Coworking-Gebäude mit Supermarkt sowie Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmepumpen, E-Mobilität, eine E-Bus-Haltestelle, Windkraftanlagen und ein Wasserkraftwerk. Die gemeinsame Energienutzung wird durch gelbe Hervorhebungen sichtbar gemacht: Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden sowie Geräte und Anwendungen, die mit diesem gemeinsam genutzten Strom versorgt werden – etwa Handys, E-Busse, Fahrräder, E-Autos oder Wärmepumpen – sind gelb markiert. So zeigt die Illustration, wie erneuerbarer Strom gemeinsam genutzt und in unterschiedlichen Bereichen des Alltags eingesetzt werden kann.
Mustervorlagen

Neue Mustervorlagen jetzt verfügbar

Peer-to-Peer-Verträge, Lieferantenverpflichtungen und Information für bestehende Energiegemeinschaften

Mehr erfahren

Weitere Informationen

Ein nachdenklicher Junge mit einer Gedankenblase, die ein Haus zeigt.
Förderprogramm

Jetzt einreichen!

Neues Förderprogramm für Energiegemeinschaften

Zum Förderleitfaden

Weiterbildung

Vor-Ort-Weiterbildungen

Energiegemeinschaften erfolgreich umsetzen

Termine & Anmeldungen

Die Fachgrafik „Die aktiven Kunden am Energiemarkt“ zeigt in der Mitte mehrere Personen als aktive Kunden. Von ihnen führen verschiedenfarbige Pfeile zu ihren Vertragsbeziehungen und zu den Möglichkeiten, wie sie am Energiemarkt aktiv werden können. Gelbe Pfeile kennzeichnen notwendige Vertragsverhältnisse: Aktive Kunden haben einen Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie einen Netzvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber. Hellblaue Pfeile zeigen die verschiedenen Möglichkeiten der aktiven Kunden. Sie können Strom erzeugen sowie eigenerzeugten Strom verbrauchen, speichern und verkaufen, Stromerzeugungs- und Energiespeicheranlagen betreiben, Eigenversorgungsanlagen nutzen, an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilnehmen, Strom über Direktleitungen beziehen und Energie gemeinsam mit anderen nutzen. Die gemeinsame Energienutzung ist in der Grafik durch mehrere Personen in einem gemeinsamen Wohn- und Arbeitsumfeld dargestellt. Hellgrüne Pfeile zeigen mögliche zusätzliche Vertragsverhältnisse: Aktive Kunden können einen Organisator, beispielsweise einen Dienstleister, beauftragen oder mit anderen Dritten und Aggregatoren zusammenarbeiten. Eine Legende am unteren linken Bildrand erklärt die Farben der Pfeile: Gelb steht für notwendige Vertragsverhältnisse, Hellblau für Möglichkeiten der aktiven Kunden und Hellgrün für mögliche zusätzliche Vertragsverhältnisse. Am unteren Rand befinden sich die Logos der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften und der Energieberatungsstellen aller Bundesländer sowie die Quellenangabe „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds“.
Download

Neue Grafiken

Gemeinsame Energienutzung und Aktiver Kunde

Mehr erfahren

Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Wohnzimmer am Laptop sitzt.

So erreichen Sie uns!

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über Ihr Interesse und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Anliegen, kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

Für allgemeine Fragen zum Thema gemeinsame Energienutzung wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Für individuelle Projektberatung oder regionalspezifische Anliegen kontaktieren Sie bitte die Beratungsstelle in Ihrem Bundesland.

Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link.