Die gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden und sind der kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften. Bereits über 2.000 aktive GEAs existieren in Österreich.
Bei diesem Modell wird selbst erzeugter Strom (z.B. PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren Teilnehmer:innen genutzt.
Das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankerte Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Gebäude erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (Zählpunktinhaber:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.
Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten. Der teilnehmende Berechtigte ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.
Gesetzesauszug: ElWOG 2010 §16a
Hinweis:
Jede Partei in einem Gebäude mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage hat die freie Wahl, sich zu beteiligen. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage besteht zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Stromnetz. Jede:r Endverbraucher:in kann für den Reststrombezug weiterhin den Versorger frei wählen.