Was sind Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen?

Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden, und gelten als kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften. Im Rahmen einer GEA kann der selbst erzeugte Strom (z.B. von der PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) direkt von mehreren Teilnehmer:innen genutzt werden. Bereits über 3.000 aktive GEAs existieren derzeit in Österreich.

Was ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage und wie funktioniert sie?

Überall, wo mehrere Teilnehmer:innen an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über einen Smart-Meter verfügen, kann eine GEA umgesetzt werden.

Technisch unterscheidet sich eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von einer herkömmlichen Anlage, es sind keine speziellen Installationen oder direkten Zusammenschlüsse zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen erforderlich.

Die technische Grenze einer GEA bildet der gemeinsame Netzanschluss (Hausanschluss). Die Durchleitung des gemeinsam genutzten Stroms durch öffentliche Leitungsanlagen ist nicht erlaubt, nur der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz abgegeben.

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten. Der teilnehmende Berechtigte ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.

Gesetzesauszug: ElWOG 2010 §16a

Die Beteiligten einer GEA schließen einen Vertrag ab, für den das Gesetz einige Mindestinhalte vorsieht. Außerdem braucht es für den Betrieb einer GEA eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, der für die Messung und Energiezuordnung verantwortlich ist. Der Netzbetreiber liest die Viertelstundenwerte aus den Smart-Metern aller Teilnehmer:innen aus (dafür ist die Zustimmung der Beteiligten notwendig). Auf Basis der Verbrauchswerte und eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels ordnet der Netzbetreiber die erzeugte Energie den Teilnehmer:innen zu. Die verbleibende Energie (Restnetzbezug) wird weiterhin vom Energielieferanten bereitgestellt.

Auf einem Blick: Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

  • GEAs ermöglichen die Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie in Mehrparteienhäusern und anderen, durch mehrere Parteien genutzten Objekten.
  • Für den Strom aus einer GEA fallen keine Netzentgelte und Abgaben an. Dadurch ergibt sich ein deutlicher Kostenvorteil im Vergleich zu dem Strom, der aus dem Netz bezogen wird.
  • Die gemeinschaftliche Nutzung von Anlagen erhöht den Eigenverbrauch und damit ihre Wirtschaftlichkeit.
  • Für die Umsetzung einer GEA genügt ein Vertrag zwischen den Beteiligten, die Gründung einer Rechtspersönlichkeit ist nicht erforderlich.
  • Das Modell ist offen für alle interessierten Nutzer:innen am Standort (natürliche oder juristische Personen, Private oder Unternehmen).
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