Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden, und gelten als kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften. Im Rahmen einer GEA kann der selbst erzeugte Strom (z.B. von der PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) direkt von mehreren Teilnehmer:innen genutzt werden. Bereits über 3.000 aktive GEAs existieren derzeit in Österreich.
Überall, wo mehrere Teilnehmer:innen an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über einen Smart-Meter verfügen, kann eine GEA umgesetzt werden.
Technisch unterscheidet sich eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von einer herkömmlichen Anlage, es sind keine speziellen Installationen oder direkten Zusammenschlüsse zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen erforderlich.
Die technische Grenze einer GEA bildet der gemeinsame Netzanschluss (Hausanschluss). Die Durchleitung des gemeinsam genutzten Stroms durch öffentliche Leitungsanlagen ist nicht erlaubt, nur der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz abgegeben.
Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten. Der teilnehmende Berechtigte ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.
Gesetzesauszug: ElWOG 2010 §16a
Die Beteiligten einer GEA schließen einen Vertrag ab, für den das Gesetz einige Mindestinhalte vorsieht. Außerdem braucht es für den Betrieb einer GEA eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, der für die Messung und Energiezuordnung verantwortlich ist. Der Netzbetreiber liest die Viertelstundenwerte aus den Smart-Metern aller Teilnehmer:innen aus (dafür ist die Zustimmung der Beteiligten notwendig). Auf Basis der Verbrauchswerte und eines vereinbarten Aufteilungsschlüssels ordnet der Netzbetreiber die erzeugte Energie den Teilnehmer:innen zu. Die verbleibende Energie (Restnetzbezug) wird weiterhin vom Energielieferanten bereitgestellt.
Auf einem Blick: Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage