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Online-Guide

Von den ersten Überlegungen bis zur Umsetzung Ihres Bürgerenergie-Modells sind einige Entscheidungen zu treffen, Registrierungen durchzuführen und Formalitäten zu beachten. Unsere Online-Guides geben Ihnen einen raschen Überblick über sämtliche erforderlichen Schritte und unterstützen Sie bei der raschen Umsetzung.

Neu ab 01.10.2026: 
  • Ab 05.10.2026 können die neuen Möglichkeiten  (P2P & EVA) vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch kann der Netzbetreiber aufgrund der noch fehlenden Verordnung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte verrechnen. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.

Folgende Punkte sollten Sie vorab klären, bevor Sie den Online-Guide starten:

Abstimmung Stromerzeugung und –verbrauch

Es ist essentiell, dass Erzeugung und Verbrauch zeitgleich stattfinden. So kann es von Vorteil sein, wenn z.B. Betriebe in gemeinsamen Energienutzungen teilnehmen. Durch einen zeitlich versetzten Strombedarf können sich Betriebe, private Haushalte und die Gemeinde in ihrem Lastprofil gut ergänzen.
Um Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage weiterzuhelfen, lohnt es sich einen Blick in unser Benefit-Tool zu werfen.
Um die Eigenverbrauchsquote innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung gut aufeinander abzustimmen, lohnt es sich einen Mix verschiedener Erzeugungstechnologien, wie etwa Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Speicher, erneuerbare Wärmetechnologien, etc. zu integrieren.

Erzeuger:innen können ihren Strom nur zu den Zeiten an die gemeinsame Energienutzung liefern, in denen andere Teilnehmer:innen – innerhalb derselben Viertelstunde – Strom verbrauchen. Strommengen, die nicht von der gemeinsamen Energienutzung abgenommen werden können, werden an den bestehenden Energieabnehmer geliefert. Bestehende Verträge mit Ihrem Energieabnehmer bzw. -versorger bleiben aufrecht. 
Verbraucher:innen können Strom aus einer gemeinsamen Energienutzung nur dann beziehen, wenn teilnehmende Erzeugungsanlagen zeitgleich – innerhalb derselben Viertelstunde – Strom an das Modell liefern. Strommengen, die nicht aus der gemeinsamen Energienutzung bereitgestellt werden können, werden von Ihrem Energieversorger geliefert. Bestehende Verträge mit Ihrem Energieversorger bleiben aufrecht.   

Hinweis für Teilnehmer:innen: Klären Sie vor der Teilnahme an einem Bürgerenergie-Modell ab, dass Ihr bestehender Liefervertrag die Teilnahme an einer gemeinsamen Energienutzung nicht ausschließt. Anderenfalls kann es zu Nachforderungen vonseiten des Energielieferanten kommen. Details dazu finden Sie auch beim Thema Diskriminierungsverbot unter folgendem Link.

Nahebereich wählen

Details dazu, in welchem Nahebereich Sie sich befinden, können Sie unter folgendem Link nachlesen. Davon ist es auch abhängig, ob und welche Vergünstigungen Sie später erhalten werden.

Einhaltung der Lieferantenverpflichtungen prüfen

Überschreitet die summierte Engpassleistung der teilnehmenden Erzeugungs- und Speicheranlagen folgende Grenzwerte, sind die Lieferantenverpflichtungen einzuhalten.

  • Haushaltskund:innen: über 30 kW Leistung
  • Sonstige aktive Kunden (Unternehmen, Gebietskörperschaften, etc.): über 100 kW Leistung

Mehr Details zu den Lieferantenverpflichtungen finden Sie unter folgendem Link.

Leistungsgrenze von 6 MW für teilnehmende Erzeugungsanlagen & große Unternehmen prüfen

Teilnehmende große Unternehmen (aktive Kunden), Organisatoren und andere Dritte mit Erzeugungsanlagen mit einer Leistung über 6 MW sind von der Teilnahme ausgeschlossen, können jedoch ihre teilnehmende Anlagenleistung mittels Teilnahmefaktor auf unter 6 MW begrenzen. Weitere Details finden Sie hier.

Was ist der Online-Guide?

Der Online-Guide begleitet Sie anhand detaillierter Aufgaben und Checkboxen durch die notwendigen Schritte der Umsetzung. Für einen möglichst einfachen Überblick stehen Ihnen ergänzend Erklärvideos, Mustervorlagen und Ratgeber zur Verfügung.

Für wen ist der Online-Guide geeignet?

Die zur Verfügung stehenden Online-Guides sollen Privatpersonen, Gemeinden und Betriebe aktiv bei der Umsetzung des gewünschten Bürgerenergie-Modells unterstützen. Die Online-Guides richten sich dabei v.a. an Personen und Initiativen, die keine Unterstützung durch einen Organisator oder Dienstleister in Anspruch nehmen.

Wichtige Hinweise vor dem Start des Online-Guides

Energiedaten über das EDA Portal

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten wie Sie die, innerhalb Ihres Bürgerenergie-Modells, erzeugten und verbrauchten Energiemengen nachvollziehen können. Im Zuge des Online-Guides wird die Umsetzung mit Hilfe des EDA Portals beschrieben. Für größere Initiativen kann es jedoch passender sein, eine andere Anbindungsart (E-Mail-Anbindung oder KEP-Schnittstelle) zu nutzen oder auf eine eigenständige Software-Lösung oder einen Dienstleister zurückzugreifen.

Hinweis: Für bis zu 50 Zählpunkte pro Marktteilnehmer ist das EDA Portal kostenlos. Für Marktteilnehmer mit mehr als 50 Zählpunkten ist das EDA Portal kostenpflichtig. Details finden Sie im Preisblatt der EDA GmbH.

Energiegemeinschaften - Rechtsform Verein

Die Umsetzung einer Energiegemeinschaft erfordert die Gründung einer Rechtsform. Im Zuge des Online-Guides wird dafür die Umsetzung als Verein beschrieben. Diese ist speziell für kleinere bis mittelgroße Energiegemeinschaften geeignet, die nicht gemeinschaftlich finanzieren möchten. Für größere Energiegemeinschaften kann es in manchen Fällen passender sein, eine andere Rechtsform – z.B. eine Genossenschaft – zu wählen. Weitere Informationen zur Wahl der geeigneten Rechtsform finden Sie in unserem Ratgeber Rechtsformen.

Links zu den Netzbetreibern

Die Netzbetreiber nehmen im Umsetzungsprozess eine wichtige Rolle ein – aus diesem Grund haben wir im Gründungs-Guide den größten Netzbetreiber je Bundesland mit konkreten Verlinkungen integriert.

Jedes Bürgerenergie-Modell braucht eine:n Begleiter:in!

Damit Sie ihr gewünschtes Bürgerenergie-Modell erfolgreich umsetzen, ist es wichtig eine oder mehrere engagierte Ansprechpersonen zu benennen, die sich dem Thema widmen und Verantwortung übernehmen. Durch eine aktive Begleitung der Umsetzung sowie eine laufende Betreuung im Betrieb können Unklarheiten frühzeitig geklärt und Hürden genommen werden.

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Welches Bürgerenergie-Modell möchten Sie umsetzen?

 

Unter folgendem Link finden Sie die Unterschiede der Modelle.