Die wirtschaftlichen Überlegungen zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen spielen eine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung von Projekten. Dabei müssen sowohl Vorteile als auch Risiken näher betrachtet werden.
Der große wirtschaftliche Vorteil einer GEA ist, dass die Nutzer:innen für den innerhalb der GEA bezogenen Strom keine Netzentgelte und keine bzw. geringe Abgaben zahlen müssen. D.h. die Ersparnis pro bezogener kWh ist im Vergleich zum herkömmlichen Strombezug hoch. Durch diesen Kostenvorteil kann eine Win-Win-Situation entstehen, die sowohl den Verbraucher:innen einen günstigeren Strombezug als auch dem/der Anlagenerrichter:in/betreiber:in höhere Einkünfte als die Stromvermarktung bringt.
Je mehr vom erzeugten Strom innerhalb der GEA zu einem fixierten Tarif verbraucht wird, umso schneller amortisiert sich die Anlage.
Je mehr vom eigenerzeugten Strom ins öffentliche Netz abgegeben wird, umso wichtiger ist (aus wirtschaftlicher Sicht), eine gute Vermarktungsmöglichkeit. Dafür eignet sich besonders die Förderung durch Marktprämie, das kann aber auch ein langfristiger Abnahmevertrag, ein Vertrag mit einer Energiegemeinschaft o.ä. sein.
Um das Verhältnis von Erzeugung und Verbrauch für Ihr Vorhaben zu planen, können Sie auch unser Benefit- & Berechnungstool verwenden (Auswahl GEA). Dieses hilft dabei den positiven Nutzen von GEAs zu berechnen.
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage birgt keine besonders großen wirtschaftlichen Risiken, einige Punkte sollten aber beim Aufsetzen der GEA bedacht werden:
Je weniger eigenerzeugte Energie „innerhalb“ der GEA zu einem vereinbarten Tarif verbraucht wird, desto mehr Strom „muss“ am Markt zu möglicherweise schwankenden Preisen verkauft werden. Dieses Risiko kann mit einem langfristig fixierten Abnahmetarif bzw. der Förderung durch Marktprämie abgefedert werden.
Die Zahl der möglichen Stromabnehmer:innen bei einer GEA ist sehr eingeschränkt, weil alle Verbraucher:innen an der gleichen Hauptleitung angeschlossen sein müssen (idR Hausbewohner:innen). Die wirtschaftliche Stabilität und Rentabilität der Anlage ist aber umso höher, je mehr Bewohner:innen mitmachen und den erzeugten Strom nützen.
Das Austrittsrisiko kann verringert werden, wenn attraktive Tarife vereinbart werden und durch transparente Bedingungen einfach und verständlich kommuniziert wird, ob und in welchem Fall es zu Preiserhöhungen kommen könnte.
Durch die lange Nutzungsdauer von PV-Anlagen (üblicherweise wird von einer Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren ausgegangen) ergibt sich für GEA die Situation, dass immer wieder Teilnehmer:innen ausscheiden und neue hinzukommen können (Mieter:innenwechsel, Eigentümer:innenwechsel, etc.). Deswegen sollte die Möglichkeit zum Aus- und Beitritt je nach Bewohner:innenstruktur (Eigentum, Miete, Private, Gewerbe, …) schon von vornherein mitgeplant und möglichst einfach gestaltet werden.
Wird eine Anlage nicht nur von mehreren Personen genutzt, sondern wird auch gemeinschaftlich in die Anlage investiert, sollte unbedingt die Möglichkeit vorgesehen werden, dass Anteile zwischen Nutzern zu einem gut nachvollziehbaren und im Vorhinein definierten Preis verkauft werden können.
Durch den Mechanismus der Energiezuordnung nach statischem oder dynamischem Schlüssel und tatsächlichem Verbrauch besteht bei gemeinschaftlich genutzten Anlagen die Möglichkeit, dass zwischen Kostentragung und Energieverbrauch ein Ungleichgewicht entsteht und sich Teilnehmer:innen ungerecht behandelt fühlen. Ist die Verteilung von Energie und Kosten transparent und einfach nachvollziehbar, wirkt sich das positiv auf Zustimmung und Akzeptanz aus.
Es ist deshalb wichtig, ein gut ausgewogenes System zu finden, das Kostentragung, Stromnutzung und Einkünfte aus der Vermarktung regelt.
(Z.B. Investierende Mitglieder erhalten Gratisbezugsrecht für x kWh Strom, Einkünfte aus Überschusseinspeisung und Energie nicht investierender Mitglieder werden für Instandhaltung angespart und am Laufzeitende an die investierenden Mitglieder ausgeschüttet.)
Auch die Möglichkeit der Speicherung der erzeugten Energie in einem Gemeinschaftsspeicher oder durch die Teilnehmer:innen sollte im besten Fall mitgedacht werden.