Konzeption & Umsetzungsschritte

Für die Umsetzung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen sind die wichtigsten Schritte auf dieser Seite aufgelistet.

Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Wohnzimmer am Laptop sitzt.

Umsetzungsschritte

1. Teilnehmer:innen und Betrieb der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage klären

Zunächst ist die Teilnahme von potentiellen Beteiligten zu klären. Es benötigt mindestens zwei Parteien. Die Planung und der Bau der Erzeugungsanlage ist mit den Eigentümer:innen sowie der Hausverwaltung abzuklären.

2. Umsetzungsvariante wählen

Das optimale Betriebsmodell für die Gemeinschaftsanlage ist zu wählen und ein/eine Betreiber:in / Anlagenverantwortliche:r zu bestimmen, der/die auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson auftritt.
Es ist zu überlegen, ob die Erzeugungsanlage beispielsweise selbst betrieben werden soll oder ob ein externer Dienstleister die Anlage betreiben soll (siehe ebenfalls Umsetzungsmodelle).

3. Anlagenerrichter auswählen und kontaktieren

Für die konkrete Planung ist eine Errichterfirma zu kontaktieren. Im Idealfall wird ein Anlagenerrichter ausgewählt, der bereits Erfahrung mit der Umsetzung von GEA hat.

4. Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher:innen

Die Teilnehmenden (Zählpunkte) und der Betreiber der Erzeugungsanlage schließen einen Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag, welcher unter anderem den Aufteilungsschlüssel (statisch oder dynamisch) und den Stromtarif bestimmt. Jede:r Teilnehmer:in bestimmt weiterhin den Lieferanten für seinen/ihren Reststrombezug selbst. Die verschiedenen Vertragsvorlagen zu den unterschiedlichen Umsetzungsmodellen finden Sie im Downloadbereich.

5. Als Marktpartner registrieren & Verträge mit dem Netzbetreiber

Zunächst ist die Registrierung des GEA-Betreibers als Marktteilnehmer unter www.ebUtilitites.at erforderlich. Nach abgeschlossener Registrierung erhält die GEA eine Marktpartner-ID (GC-Nummer), welche u.a. für die Anmeldung der GEA beim Netzbetreiber notwendig ist.

Im nächsten Schritt kann mit dem Netzbetreiber sowohl ein Netzzugangsvertrag (Erzeugungsanlage) als auch eine „Vereinbarung betreffend dem Betrieb einer GEA“  abgeschlossen werden.

Hinweis: Es ist möglich, mit einer GC-Nummer mehrere Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen zu betreiben. Dabei erhält jede GEA eine eigene Gemeinschafts-ID.

6. Erzeugungsanlage errichten und installieren

Die Gemeinschaftsanlage wird errichtet, und in Betrieb genommen. Für die Messung der 1/4 Stundenwerte des Stromverbrauchs der Beteiligten und der Stromproduktion der Anlage ist ein Smart Meter und die Zustimmung zur Übermittlung der Werte notwendig. Der Betreiber schließt außerdem einen Stromabnahmevertrag für den Überschussstrom ab.

7. Registrieren im EDA-Portal

Registrieren Sie sich auch im Portal der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH) – darüber können Sie den gesamten Datenaustausch innerhalb der Gemeinschaftsanlage regeln. Die Teilnahme im Anwenderportal ist bis zu 50 Zählpunkte kostenlos.

8. Zusatzvereinbarung zwischen Verbraucher:innen und Netzbetreiber

Mit jedem Teilnehmenden wird eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netznutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen für Teilnahme an der Abrechnung als Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage geregelt werden.

Diese Vereinbarung wird im Regelfall durch eine einfach Zustimmung im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal digital getätigt.

9. Laufender Betrieb und Abrechnung

Dem laufenden Betrieb der Erzeugungsanlage steht nichts mehr im Weg.
Der Netzbetreiber übermittelt die Daten dem Anlagenbetreiber für die Abrechnung. Je nach Anzahl der Teilnehmer:innen und gewählten Modell können Sie entweder in Eigenregie abrechnen oder Sie beauftragen einen Dienstleister für diese Aufgabe. Ausgewählte Dienstleister finden Sie unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/dienstleister-in-oesterreich/

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