Der zuständige Netzbetreiber hat in Bezug auf Energiegemeinschaften einige Aufgaben zu erfüllen: er ist u.a. für die Installation und Inbetriebnahme von Smart-Meter und für die Messung und Zuordnung aller teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen zuständig.
In diesem Schritt wird die Vertragsabwicklung mit dem Netzbetreiber näher vorgestellt.
Durch die Gründung einer Rechtsform (z.B. Verein oder Genossenschaft) und durch die Registrierung auf ebUtilities als offizieller Marktpartner in der Energiewirtschaft, wird die Energiegemeinschaft handlungsfähig.
Aufgrund der weiter oben beschriebenen Aufgabengebiete des Netzbetreibers und auch im Rahmen des Datenschutzes, ist es notwendig, dass die Bürgerenergiegemeinschaft mit den betroffenen Netzbetreibern jeweils einen Vertrag abschließt.
Hinweis: Sollten sich die BEG-Teilnehmer:innen in z.B. drei Netzbetreiber-Gebieten befinden, so muss die BEG mit jedem einzelnen Netzbetreiber den Vertrag „Betrieb einer Energiegemeinschaft“ abschließen. In diesem Fall wären es somit drei Verträge.
Folgend stellen wir aus jedem Bundesland den größten Netzbetreiber inkl. Vorgehen zwecks Vertragserstellung vor: