
5. Vertrag mit dem Netzbetreiber
Der zuständige Netzbetreiber hat in Bezug auf Energiegemeinschaften einige Aufgaben zu erfüllen: Er ist u.a. für die Installation und Inbetriebnahme von Smart-Meter und für die Messung und Zuordnung aller teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen zuständig.
In diesem Schritt wird die Vertragsabwicklung mit dem Netzbetreiber näher vorgestellt.
Warum braucht es den Vertrag?
Durch die Gründung einer Rechtsform (z.B. Verein oder Genossenschaft) und durch die Registrierung auf ebUtilities als offizieller Marktpartner in der Energiewirtschaft wird die Energiegemeinschaft handlungsfähig.
Aufgrund der bereits beschriebenen Aufgabengebiete des Netzbetreibers und auch im Rahmen des Datenschutzes ist es notwendig, dass die Bürgerenergiegemeinschaft mit den betroffenen Netzbetreibern jeweils einen Vertrag abschließt.
Hinweis: Sollten sich die BEG-Teilnehmer:innen in z.B. drei Netzbetreiber-Gebieten befinden, so muss die BEG mit jedem einzelnen Netzbetreiber den Vertrag „Betrieb einer Energiegemeinschaft“ abschließen. In diesem Fall wären es somit drei Verträge.
Vorgehensweise
- Bei Anfrage einer Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber zwecks Vertragsabwicklung wird der Vertrag “Betrieb einer Energiegemeinschaft” vom Netzbetreiber vorbereitet und anschließend an die Energiegemeinschaft zwecks Unterzeichnung übermittelt bzw. online zur Verfügung gestellt.
- Auf ebUtilitites wird u.a. jener Vertrag “Betrieb einer Energiegemeinschaft” als Mustervertrag angeboten, wobei jene Vorlage von jedem Netzbetreiber leicht adaptiert wird.
- Hinweis: Aufgrund dieser Vorgehensweise ist es nicht notwendig, jenen Mustervertrag von ebUtilitites vorab auszufüllen und an den Netzbetreiber zu senden.
- Wurde der Vertrag seitens Energiegemeinschaft ausgefüllt und unterzeichnet, an den Netzbetreiber übermittelt und abschließend seitens Netzbetreiber überprüft und unterschrieben zurückgeschickt, kann sich die Energiegemeinschaft auf der EDA-Infrastruktur registrieren, anbinden und mit dem Datenaustausch mit dem jeweiligen Netzbetreiber beginnen.
Folgend stellen wir aus jedem Bundesland den größten Netzbetreiber inkl. Vorgehen zwecks Vertragserstellung vor:
- Burgenland – Netz Burgenland:
- Laden Sie sich folgende Vertragsvorlage runter.
- Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag per E-Mail an info.energiegemeinschaften@netzburgenland.at.
- Kärnten – Kärnten Netz:
- Stellen Sie Ihren Antrag direkt im „Mein Portal“ der Kärntner Netze. Im Anschluss wird Ihnen der Vertrag für den Betrieb einer BEG zugesendet.
- Niederösterreich – Netz Niederösterreich:
- Hierzu schauen Sie sich folgende Seite an.
- Oberösterreich – Netz Oberösterreich:
- Hierzu füllen Sie folgendes Online-Formular „online-Anmeldung Ihrer Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber“ aus.
- Salzburg – Salzburg Netz:
- Hierzu füllen Sie folgendes Formular aus.
- Steiermark – Energienetze Steiermark:
- An die Energienetze Steiermark sind die Daten CC-Nummer, Vertragspartnerdaten, Firmenbuchnummer/Vereinsnummer (optional), Art der BEG und Modell (statisch/dynamisch) per Mail an energiegemeinschaften@e-netze.at zuzusenden.
- Tirol – TINETZ:
- Um den Vertrag „Betrieb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ zu erhalten, senden Sie per E-Mail eine Anfrage an netzanschluss@tinetz.at. Mehr Informationen zu BEG (TINETZ).
- Vorarlberg – Vorarlberg Netz:
- Laden Sie sich folgende Vertragsvorlage runter.
- Senden Sie diesen unterschrieben, per Post an Vorarlberg Netz (Anschrift: Vorarlberger Energienetze GmbH, Weidachstraße 10, 6900 Bregenz) oder per E-Mail an energiegemeinschaft@vorarlbergnetz.at.
- Wien – Wiener Netze:
- In Schritt 3 (Anmeldung bei den Wiener Netzen) werden die notwendigen Vertragsdaten aufgezählt, welche Sie per Mail an energiegemeinschaften@wienernetze.at zusenden.