In diesem Schritt lernen Sie die Details und To Do's zu den internen Vereinbarungen kennen. Dadurch werden u.a. die Rechte und Pflichten sowie die Konditionen für den Strombezug oder wie eine Energieerzeugungsanlage in eine Energiegemeinschaft eingebracht werden kann, näher vorgestellt.
Einige Fragen, die bei der Preisgestaltung unterstützen können:
Grundsätzlich kann die Tarif- bzw. Bestandszinsgestaltung sehr individuell erfolgen. Hierzu ein paar grundlegende Gedanken für die Unterscheidung bei Überschusseinspeiser und Volleinspeiser.
Im Rahmen der vorliegenden Betriebs- und Verfügungsgewalt wird der Energiegemeinschaft und von dieser beauftragten Dritten, von der Eigentümerin/vom Eigentümer nur dann das Recht eingeräumt, die Anlage und auch die Liegenschaften für Zwecke der Wartung (regelmäßiger Einsatz), Instandhaltung (unregelmäßig Einsatz), Instandsetzung (Behebung von großen und arbeitsintensiven Defekten) und den Betriebes zu betreten, diese zu besichtigen und in jeder Form zu überprüfen, wenn die Eigentümerin/der Eigentümer den diesbezüglichen Anweisungen der Energiegemeinschaft nicht unverzüglich und vollständig Folge leistet oder faktisch nicht in der Lage ist, diese auszuführen.