Energiegemeinschaften – Ein Programm des Klima- und Energiefonds

Das Programm unterstützt Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die das volle Potenzial von Energiegemeinschaften gemäß EAG nutzen und über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, um möglichst effizient und rasch von der qualifizierten Planung zu einer Gründung und Umsetzung bzw. zur Erweiterung zu kommen.

Ziele

Im Rahmen dieses Programms können Energiegemeinschaften unterstützt werden, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter (Kriterien unter Punkt 3 im Leitfaden) dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und danach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.

Die eingereichten Projekte, die über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen, sollen die Realisierbarkeit klar erkennen lassen, einen entsprechenden Innovationsgrad aufweisen und ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig sind, vorrangig ökologische oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen.

Konzepte, die vorrangig zur Erbringung einer besseren Wirtschaftlichkeit gegründet werden oder im Rahmen des österreichweit geschaffenen Beratungsnetzes bedient werden können, werden im Rahmen dieses Programms nicht unterstützt.

Als unterstützenswert wird hingegen angesehen, wenn beispielsweise ein Technologiemix von neuen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten (Strom und Wärme) aufgebaut bzw. die bestehenden ausgebaut werden, wenn systemdienliche bzw. Energiemanagement-Maßnahmen in Form von aktiven (z. B. Speicher) oder passiven (z. B. nachfragesteuernden) Maßnahmen umgesetzt werden bzw. wenn Mobilitäts- und/oder Wärmeanwendungen einbezogen werden. Speziell unterstützenswert sind Lösungen, die gemeinschaftliche soziale Aspekte und spezielle ökologische Zielsetzungen in den Mittelpunkt stellen. Wichtig dabei ist, dass das eingereichte Projekt Modellcharakter hat und in ähnlicher Form vielfach multiplizierbar ist.

Programminhalte

Das Programm richtet sich an konkret umsetzbare Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter, die über den derzeit üblichen Standard von Energiegemeinschaften (eine Erzeugungsanlage in der Gemeinschaft abrechnen) hinausgehen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen etc. von Energiegemeinschaften mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad
gefördert.

Nicht gemeint sind „nur“ die gemeinschaftliche Nutzung einzelner bestehender Erzeugungsanlagen, die Erstellung von Leitfäden und Musterverträgen sowie andere Basisnotwendigkeiten, die u. a. von öffentlichen Beratungsstellen zur Unterstützung angeboten werden, sowie Simulationsprogramme zur Planung von einzelnen Erzeugungsanlagen und Speichern. Ebenso werden Projekte, die im Rahmen des österreichweit geschaffenen Beratungsnetzes bedient werden können, nicht unterstützt.

Voraussetzung ist jeweils, dass die vorgeschlagenen Lösungen für ein breites Spektrum von Energiegemeinschaften anwendbar sind. Bei Endabrechnung ist ein zur Veröffentlichung bestimmter Endbericht mittels der zur Verfügung gestellten Vorlage zu erstellen.

In diesem Programm wird die Auswahl von Projekten anhand eines Kriterienkatalogs (siehe Punkt 3 im Leitfaden) getroffen, da jene Projekte einen entsprechenden Innovationsgehalt und Multiplizierbarkeit aufweisen und vorrangig ökologische und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Unterstützung erfolgt als Förderung im Rahmen der Dienstleistungsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland (siehe dazu auch Punkt 6 im Leitfaden).

Ein Projekt, das bereits im Rahmen des Programms Energiegemeinschaften 2021 beauftragt wurde, kann im Rahmen dieses Programms nicht nochmals gefördert werden.

Sollten EU-, Bundes- oder Landesmittel aus anderen Programmen für das Projekt zur Verfügung gestellt werden, ist das bei der Antragstellung darzustellen und in Abzug zu bringen. Für Projekte mit substanzieller Unterstützung durch EU-, Bundes- oder Landesmittel ist keine Förderung möglich.

Parallel zur Förderung von Planungsdienstleistungen beabsichtigt der Klima- und Energiefonds im Programm „Energiegemeinschaften“ begleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Veranstaltungen, Webinare, Auszeichnungen, Webpage etc.) durchzuführen. Ziel dieser Aktivitäten ist eine möglichst rasche Verbreitung der Programmerfahrungen unter Einbeziehung der beteiligten Akteure. Geförderte Energiegemeinschaften bekommen damit die Möglichkeit, im Zuge dieser Aktivitäten ihre Innovationen aus dem Planungsprozess sowie die Ergebnisse aus den konkreten Projektumsetzungen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Projektauswahl und Beurteilungskriterien

Gefördert werden Energiegemeinschaften als Kombination von Maßnahmen technologischer Innovation zur Bereitstellung von Strom und Wärme bzw. Kälte sowie sozialer, ökologischer und organisatorischer Innovation. Überdurchschnittlichkeit gegenüber herkömmlichen
Entwicklungen im betroffenen Sektor wird vorausgesetzt.

Eine innovative Energiegemeinschaft muss im Rahmen eines Projekts mindestens fünf der folgenden zehn Kriterien erfüllen:

Technologische Innovation

  • Einsatz unterschiedlicher Erzeugungstechnologien
    (Photovoltaik, Kleinwasserkraft, [Klein]Windkraft,
    Bioenergie etc.) oder Innovationsgrad der Energieerzeugungsanlage
    (z. B. Agri-PV, mehrere Erzeugungsanlagen etc.)
  • Sektorenkopplung: Verbindung mit E-Mobilität und/
    oder Einsatz von Strom und Wärme/Kälte (z. B. Verbindung
    mit Verkehrssystemen, Gebäudesystemen oder Agrarsystemen)
  • Einsatz von Speichertechnologie, Erhöhung der Versorgungssicherheit
    und Resilienz bis hin zu netzdienlichen Maßnahmen
  • Maßnahmen des Energiemanagements im Sinne der
    Energieeffizienz und Dekarbonisierung

Soziale Innovation

  • Community-Building und aktive Einbeziehung der
    Teilnehmenden zur Stärkung der Akzeptanz von
    erneuerbaren Energieträgern und Bewusstseinsbildung
    für energieeffizientes Verhalten
  • Sozialgemeinschaftliche Vorteile und Adressierung
    von Energiearmut (innerhalb der Energiegemeinschaft)

Ökologische Innovation

  • Nutzung der Ausbau-/Erweiterungspotenziale der
    Erzeugungskapazitäten der geplanten Energiegemeinschaft bei stetiger Erweiterung
  • Regionalwirtschaftlicher Nutzen (Nutzung lokaler Ressourcen)

Organisatorische Innovation

  • Diversität und Neuartigkeit der Teilnehmer:innenstruktur
    (neue Wege der Akquise, neue Möglichkeiten durch die Gemeinschaft)
  • Unabhängigkeit und Neuartigkeit (deutliche Reduktion
    der Abhängigkeit von klassischen Energieversorgern lt. ElWOG)

Die eingereichten Projekte werden von der KPC auf formale Vollständigkeit (Vorhandensein aller Unterlagen) sowie Erfüllung der Projektauswahl und Beurteilungskriterien geprüft. Die Beurteilung erfolgt in erhöhtem Maße nach der planerischen (z. B. Nachvollziehbarkeit des Projekts) und technischen Qualität.

Höhe der Förderung

Das Ausmaß der Förderung darf folgende Grenze, unter Berücksichtigung der beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen, nicht übersteigen. Es kann eine Förderung einer immateriellen Leistung bis zu 50 % der Nettokosten gewährt werden.

Es kann für das geförderte Projekt zusätzlich ein Bonus gewährt werden: Bei Nachweis der tatsächlichen Gründung bzw. Erweiterung der Energiegemeinschaft binnen 6 Monaten durch Vorweisen des Netzzugangsvertrags und/oder einer (ersten) Abrechnung der Energiegemeinschaft gegenüber ihren Mitgliedern, wird ein Bonus ausbezahlt:

  • Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen kann zusätzlich
    ein Bonus von bis zu 50 % der Nettokosten ausbezahlt
    werden (in Summe darf die Förderung max.
    100 % der beantragten Kosten nicht übersteigen)
  • Kleinunternehmen kann zusätzlich ein Bonus von bis
    zu max. 20 % der Nettokosten ausbezahlt werden (in
    Summe darf die Förderung max. 70 % der beantragten
    Kosten nicht übersteigen)
  • Mittleren Unternehmen kann zusätzlich ein Bonus
    von bis zu max. 10 % der Nettokosten ausbezahlt
    werden (in Summe darf die Förderung max. 60 % der
    beantragten Kosten nicht übersteigen)

Als Nicht-Wettbewerbsteilnehmer:innen gelten natürliche Personen, Gebietskörperschaften, Religionsgemeinschaften,
Tourismusverbände, Universitäten u. a., Energiegemeinschaften gelten unabhängig von der gewählten Rechtsform als Wettbewerbsteilnehmer:innen.

Die maximale Förderung inkl. Bonus beträgt 15.000 Euro. Für das Programm „Energiegemeinschaften 2022“ stehen
3 Mio. Euro an Mitteln des Klima- und Energiefonds zur Verfügung. Bei Ausschöpfung des Budgets kann das Programm frühzeitig beendet werden.

Zum Zeitpunkt der Endabrechnung kann stichprobenartig ein Nachweis der wesentlichen Kostenpositionen eingefordert werden.
Ein Projekt, das bereits im Rahmen des Programms Energiegemeinschaften 2021 beauftragt wurde, kann im Rahmen dieses Programms nicht nochmals gefördert werden.

Einreichfristen

Einreichungen sind laufend ab 03.10.2022 bis 29.09.2023 (12 Uhr) nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel möglich.
Folgende Fristen für Auswahlrunden werden festgelegt:

30.11.2022, 24 Uhr
31.01.2023, 24 Uhr
31.03.2023, 24 Uhr
31.05.2023, 24 Uhr
31.07.2023, 24 Uhr
29.09.2023, 12 Uhr

Die Bewertung und Reihung sowie die Genehmigung durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds erfolgt im Anschluss an die Auswahlrunden. Eine formal vollständige Einreichung innerhalb der vorgegebenen Fristen ist Voraussetzung für die Berücksichtigung im
Rahmen der jeweiligen Auswahlrunde.

Einreichung unter:
https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2022/

Informationen zur Antragstellung und Förderabwicklung erhalten Sie unter:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Bearbeitungsteam Energiegemeinschaften
Telefon: +43 131 631 719
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at

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