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Neue Musterverträge für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen – ab jetzt verfügbar!

3.12.2024
Illustartion einer GEA in einem Wohngebäude

Zur Erleichterung der Gründung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, stehen mehrere Informationen auf unserer Webseite bereit. Bisher waren bereits einige Musterverträge für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen verfügbar. Diese helfen grundlegende Vereinbarungen für Projekte zu regeln, sind jedoch nicht in allen Situationen anwendbar. Neu hinzugekommen sind nun zwei Mustervorlagen, die auf besondere Fallkonstellationen zugeschnitten sind:

Zum einem gibt es nun den Mustervertag Mindestanforderungen laut ElWOG § 16a. Diese Vorlage ist vor allem für kleinere Erzeugungsgemeinschaften oder auch Familienmodelle ausgelegt. Sie beinhaltet die Minimalregelungen gemäß § 16a und ermöglicht dadurch auf einfache Weise die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Vorlage wurde speziell dafür entwickelt, den bürokratischen Aufwand zu minimieren und einen unkomplizierten Start für gemeinschaftliche Erzeugungsprojekte zu ermöglichen.

Zweitens bieten wir nun Musterverträge für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) an. Diese Vereinbarungen über die Teilnahme an einer Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage eignen sich ideal für Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Photovoltaikanlage errichten möchten und dann den erzeugten Strom ihren Teilnermer:innen zum Bezug bereitstellen wollen. Die Verträge sind vor allem einsetzbar, wenn eine WEG eine PV-Anlage errichtet und die Nutzung des Stroms dann den Teilnehmer:innen ermöglicht. Dabei wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • Die Variante Einzelanlage kann nur durch einen einstimmigen Beschluss errichtet werden und die Anlage wird durch die Eigentümer:innen finanziert.
  • Bei der Variante Gemeinschaftsanlage ist meist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend und die Anlage kann entweder aus dem Rücklagenfonds oder durch die Eigentümer:innen finanziert werden.

Unsere Mustervorlagen bieten einen Rahmen, um die Zusammenarbeit der beteiligten Vertragspartner:innen zu regeln. Dabei handelt es sich jedoch nicht um fertige Verträge, sondern um Vorschläge und Arbeitsgrundlagen. Diese können dann an die Anforderungen der GEA angepasst werden. Zu beachten bei allen unseren Musterverträgen ist auch, dass diese nicht per Copy-and-Paste verwendet werden können und die einzelnen Vertragspunkte noch mit allen Beteiligten abgestimmt werden sollten.

Diese Vertragsvorlagen sind ein erster Schritt, um den Gründungsprozess zu vereinfachen. Sie sollten trotzdem nur als Arbeitsgrundlage dienen und die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften und der Klima- und Energiefonds übernehmen keine Haftung oder Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Weiterführende Informationen sowie die Musterverträge finden Sie ab sofort auf unserer Webseite im Downloadbereich und unter folgendem Link. Wir hoffen damit den Einstieg zu erleichtern und Projekte unkompliziert auf den Weg zu bringen.