Messung und Aufteilung

Die Energieaufteilung in jeder Energiegemeinschaft erfolgt auf Basis von 15-Minuten-Werte. Grundlage dafür sind kommunikative Smart-Meter oder Lastprofilzähler an jedem teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungszählpunkt.

Messung

Sollte es Mitglieder geben, welche noch nicht mit einem Smart-Meter oder Lastprofilzähler ausgestattet sind, so kümmert sich der Netzbetreiber um die kostenfreie Installation und Inbetriebnahme jener Zähler.
Die Installation jenes intelligenten Messgerätes muss beim Netzbetreiber angefordert werden. Jene Anforderung für die betroffenen Zählpunkte wird in der Regel über den EDA-Aktivierungsprozess zur Energiegemeinschaft angestoßen. Der Netzbetreiber hat zwei Monate Zeit, das intelligente Messgerät zu installieren.

Sobald die Installation und kommunikative Inbetriebnahme erfolgt ist, nimmt der Zählpunkt aktiv an der Energiegemeinschaft teil.

EDA-Messwertübertragung

Der Netzbetreiber und die EDA GmbH stellen die Messwerte der teilnehmenden und aktiven Verbraucher und Erzeuger u.a. im EDA-Anwenderportal zur Verfügung. Dabei werden täglich die Messwerte des Vortages im EDA-Energiedatenreport bereitgestellt. Jene Messwerte bilden die Grundlage für die innergemeinschaftliche Abrechnung.

  • Dabei ist eine Kontrolle, ob die Messwerte im EDA-Energiedatenreport vollständig, zeitgerecht und korrekt bereitgestellt werden, empfehlenswert.
  • Hinweis Clearing/Datenkontrolle: Die ¼-Stundenwerte (Messwerte) werden laufend im EDA-Anwenderportal zur Verfügung gestellt. Diese Werte sind jedoch noch nicht durch den Netzbetreiber tagesaktuell geprüft und validiert worden und können somit zur Abrechnung der Energiegemeinschaft nicht verwendet werden. Die Validierung (Clearing) erfolgt in der Regel zur Monatsmitte des nächsten Monats. Wir empfehlen, dass Sie sich mit dem jeweiligen Netzbetreiber bzgl. des genauen Clearingdatums abstimmen.
  • Um den Excel-Report aus dem EDA-Anwenderportal besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick in dieses Video (ab 1:19:40).

Stromaufteilung

Innerhalb einer Energiegemeinschaft gibt es zwei Arten, wie die erzeugte Energiemenge auf die Teilnehmer:innen aufgeteilt werden kann. Dabei wird zwischen statischer und dynamischer Aufteilung unterschieden. Bei der statischen Aufteilung wird jedem Mitglied jeweils ein vorab vereinbarter fixer Anteil der erzeugten Energie zugeordnet. Bei der dynamischen Aufteilung findet die Aufteilung in Relation zum jeweiligen Verbrauchsverhalten der Mitglieder statt.

Die Ermittlung der Werte erfolgt nach Maßgabe folgender Regelungen:

1. die Zuordnung hat pro Viertelstunde zu erfolgen und ist mit dem Energieverbrauch der jeweiligen Anlage des teilnehmenden Netzbenutzers in der jeweiligen Viertelstunde begrenzt;

2. der dem Zählpunkt der Anlage des teilnehmenden Netzbenutzers zugeordnete statische oder dynamische Anteil an der erzeugten Energie ist gesondert zu erfassen und auf der Rechnung darzustellen.

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