Die Mehrfachteilnahme ermöglicht es Teilnehmer:innen von Energiegemeinschaften, sich gleichzeitig an mehreren Energiegemeinschaften zu beteiligen.
Dadurch können sie Ihren Strombezug effizienter verwalten und gleichzeitig einen größeren Einfluss auf die Energiewende ausüben.
Ab April 2024 ist es in Österreich möglich, Mitglied in mehr als einer Energiegemeinschaft zu sein. Das gilt für alle die schon in einer Energiegemeinschaft teilnehmen oder neu in einer oder mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen möchten.
Die Mehrfachteilnahme können sowohl Volleinspeiser, Überschusseinspeiser als auch reine Verbraucher nutzen. Jede Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage kann dabei an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen und aus jenen Energiegemeinschaften Strom beziehen oder den Energiegemeinschaften Strom zur Verfügung stellen.
Erzeuger |
Verbraucher |
Energiegemeinschaft |
|
|
|
Wenn Sie Strom aus z.B. zwei Energiegemeinschaften beziehen möchten, so sind folgende Punkte zwingend notwendig:
Alle Prozesse zur Nutzung der Mehrfachteilnahme werden von der Energiegemeinschaft ausgeführt. Die Änderung des Teilnahmefaktors und die Teilnahme an einer neuen Energiegemeinschaft, müssen von der betreffenden Energiegemeinschaft über das EDA-Anwenderportal angefordert werden. Als Mitglied einer Energiegemeinschaft empfiehlt es sich deshalb mit der Energiegemeinschaft in gutem Kontakt zu stehen, um anfallende Änderungswünsche rasch an die Energiegemeinschaft herantragen zu können.
Um wichtige Informationen zu erhalten, können EG-Mitglieder das Netzbetreiberportal nutzen. Dort können sie Folgendes einsehen:
Der Teilnahmefaktor gibt an, mit welchem prozentuellen Anteil von Ihrem Verbrauch oder Ihrer Erzeugung Sie an einer Energiegemeinschaft teilnehmen. Er bestimmt also wie viel Prozent von ihrem erzeugten Strom Sie maximal in die Energiegemeinschaft einspeisen bzw. wie viel von Ihrem Stromverbrauch maximal von der Energiegemeinschaft gedeckt wird.
Sie sind Mitglied in zwei Energiegemeinschaften und haben einen Verbrauch von 1 kWh in einer Viertelstunde. Für Ihren Zählpunkt in der ersten Energiegemeinschaften nutzen Sie einen Teilnahmefaktor von 70 %. Sie nehmen somit mit 70 % ihres Verbrauches, also 0,7 kWh, in der ersten Energiegemeinschaft teil.
Die Höhe des Teilnahmefaktors in der zweiten Energiegemeinschaft kann somit max. 30 % betragen, wodurch Sie 0,3 kWh von der zweiten Energiegemeinschaften beziehen. Eine Überschreitung von über 100 % ist nicht möglich. Somit ist es wichtig, dass sich die beiden Energiegemeinschaften bzgl. der Höhe des Teilnahmefaktors gut abstimmen.
Auch wenn in der Energiegemeinschaft genug Strom zur Verfügung stehen würde, um nach der dynamischen Aufteilung Ihren gesamten Verbrauch von 1 kWh abzudecken, werden Ihnen dennoch nur 0,7 kWh zugewiesen. Somit kann der Teilnahmefaktor auch innerhalb einer Energiegemeinschaft sinnvoll genutzt werden, um so z.B. hohe Verbraucher:innen zu begrenzen, wodurch die anderen teilnehmenden Verbraucher:innen mehr Strom zugeteilt bekommen. Dadurch wird die Schwäche des dynamischen Aufteilungsschlüssel ausgeglichen.
Steht in der Energiegemeinschaft weniger als die benötigte Menge an Strom zur Verfügung, wird ihr tatsächlicher Verbrauch wieder mit dem Teilnahmefaktor multipliziert, anschließend erfolgt die dynamische Zuteilung innerhalb der EG.
Grundsätzlich bedeutet der Teilnahmefaktor also, dass Ihr Verbrauch, der für die dynamischen Zuweisung herangezogen wird im Vorhinein um den Teilnahmefaktor verkleinert wird.
Wie oben erwähnt wird der Teilnahmefaktor im EDA-Anwenderportal eingestellt. Im EDA-Benutzhandbuch finden Sie weitere Informationen zum Teilnahmefaktor und der Anwendung im EDA Portal. Unter Muster Energiedaten Excel finden Sie außerdem, das ab 08.04.2024 gültige Format für den Energiedaten Report.
Bei der Änderung des Teilnahmefaktors, u.a. im EDA-Anwenderportal, gilt es zu beachten, dass der Teilnahmefaktor im ersten Schritt in der EG1 verringert werden muss, damit der Teilnahmefaktor im zweiten Schritt von EG2 am Folgetag hochgesetzt werden kann.
Jene Vorgehensweise ist wichtig, um die maximal erlaubte Gesamtsumme von 100 % nicht zu überschreiten.
Zum 08.04.2024 ist das Schemaset gemäß Konsultation von Österreichs Energie für den Nachrichtentyp DATEN_CRMSG auf CR_MSG_03.10 geändert worden. Es sind nur mehr Prozesse mit genau diesem Schemaset zulässig. Ist das Schemaset nicht korrekt, kommt es zu Ablehnungen der Prozesse.
Diversifizierung von Energiequellen: Die Teilnahme an mehreren Energiegemeinschaften ermöglicht es den Mitgliedern, von einer breiteren Palette von Energiequellen zu profitieren. Dies kann die Abhängigkeit von einzelnen Energiequellen verringern, gleichzeitig den Autarkiegrad für einzelne Verbraucher erhöhen und den Verbrauch von regional erzeugtem Strom vorantreiben.
Wirtschaftliche Vorteile: Durch die Teilnahme an mehreren Energiegemeinschaften können die Mitglieder potenziell vom Angebot verschiedener Energiegemeinschaften profitieren. Dies kann dazu beitragen, die Gesamtkosten für die Energieversorgung zu senken.
Wissensaustausch: Die Teilnahme an mehreren Energiegemeinschaften bietet die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen, Best Practices und technischem Know-how mit einer breiteren Gruppe von Akteuren. Dies kann die Innovationskraft und die Weiterentwicklung nachhaltiger Energielösungen fördern.
Ja, die Mehrfachteilnahme kann bei allen Energiegemeinschafts-Modellen genutzt werden. Der Erzeuger oder Verbraucher kann an bis zu 5 Energiegemeinschaften teilnehmen. Diese müssen nicht alle dasselbe Modell haben und können kombiniert werden. Dabei ist wichtig darauf zu achten, dass sich der Teilnehmer im definierten Netzgebiet der Energiegemeinschaft befindet. In den unterschiedlichen Modellen können verschiedene Zuteilungsschlüssel gewählt werden. Das technische Nähekriterium muss bei GEA und EEG weiterhin eingehalten werden.
Der Teilnahmefaktor gibt an, mit welchem prozentuellen Anteil der Erzeugung bzw. des Verbrauches, laut Messung, die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft erfolgt. Der Teilnahmefaktor ist zu Beginn der Teilnahme zwischen jeder Energiegemeinschaft und den Teilnehmer: innen festzulegen, kann aber laufend angepasst werden. Für Mitglieder, die vor dem 08.04.2024 bereits einer Energiegemeinschaft teilnehmen, wird als Teilnahmefaktor 100% hinterlegt.
Nein, der Teilnahmefaktor kann nur durch die Energiegemeinschaft selbst angepasst werden. Die Energiegemeinschaft muss dafür den Prozess EC_PRTFACT_CHG ausführen und die Änderung des Teilnahmefaktors beim Netzbetreiber anfordern.
(https://www.ebutilities.at/prozesse/433)
Ja, ein Teilnehmer kann auch, wenn er nur Mitglied in einer Energiegemeinschaft ist, den Teilnahmefaktor nutzen. Dafür muss er an die Energiegemeinschaft die Information über die Höhe seines gewünschten Teilnahmefaktors weitergeben. Der Teilnahmefaktor kann dann auch kleiner sein als 100%.
Für diesen Punkt fehlt noch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Nach derzeitigem ELWG-Entwurf ist vorgesehen (§ 56 Abs. 5), dass die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Stromerzeugungsanlage nur bei einer Energiegemeinschaft liegen darf. Hinsichtlich der Betriebsführung und Wartung ihrer Erzeugungsanlagen kann sich die Energiegemeinschaft eines Dritten bedienen. Wir empfehlen für die Mehrfachteilnahme von Erzeugern, noch die Verabschiedung der gesetzlichen Regelung abzuwarten.