Kosten-Nutzen-Analyse der E-Control
9.04.2024
Kurzüberblick
Die E-Control hat gemäß den Vorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, um die angemessene Beteiligung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften an den Systemkosten sicherzustellen. Der Bericht bietet Einblicke in die Ergebnisse und Implikationen dieser Analyse.
Einleitung und Anforderungen
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat die E-Control zu Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse gemäß § 79 Abs. 3 und 90 Abs. 4 verpflichtet. Diese Analyse zielt darauf ab sicherzustellen, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften angemessen an den Systemkosten beteiligt sind. Der Bericht, der auf Daten aus dem Jahr 2023 basiert, umfasst verschiedene Aspekte wie Energiegemeinschaften, Netznutzungsentgelte, Netzzutrittsentgelte und Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte.
Ergebnisse und Auswertung
Eine detaillierte Analyse der Energiegemeinschaften zeigt, dass diese einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Obwohl sie bisher noch nicht zu einer direkten Netzentlastung geführt haben, prognostizieren Netzbetreiber eine positive Entwicklung für diese Gemeinschaften. Die Anzahl der Energiegemeinschaften und deren Abgabemengen sind deutlich gestiegen, was auf ein wachsendes Interesse an lokaler Energieerzeugung und -verbrauch hinweist.
Im Bereich der Netznutzungsentgelte für Strom ergab die Analyse, dass die Einführung gesonderter Entgelte für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nur geringfügige Erlösdifferenzen erzeugte, was insgesamt keine spürbaren Auswirkungen auf die Netzentgelte hatte.
Die Netzzutrittsentgelte für Strom und Gas wurden ebenfalls untersucht, wobei hohe Kosten für den Anschluss von Erzeugungsanlagen festgestellt wurden. Jedoch konnten durch die Staffelung der Entgelte und die Möglichkeit der gesonderten Kostenabrechnung faire Bedingungen geschaffen werden.
Schlussfolgerung
Die Kosten-Nutzen-Analyse verdeutlicht, dass trotz der Zunahme von Energiegemeinschaften keine wesentlichen Veränderungen bei den Netzvergünstigungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu erwarten sind. Die bisherigen Regelungen und Ausnahmen haben dazu beigetragen, eine ausgewogene Beteiligung sicherzustellen. Zukünftige Entwicklungen und mögliche Anpassungen werden jedoch weiterhin aufmerksam verfolgt.
Hier geht es zum Bericht.