Konsultationsverfahren zur Ersatzwertbildung – Bringen sie sich ein
1.12.2023
Eine fristgerechte Übermittlung von Messwerten ist für Energiegemeinschaften essentiell, um rechtzeitig eine interne Abrechnung durchzuführen. Eine große Herausforderung stellen fehlende Smart-Meter-Daten dar, welche aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder verspätet übertragen werden. Eine einheitliche und österreichweite Regelung zur Ersatzwertbildung kann dazu beitragen, dass vollständige Datensätze für Energiegemeinschaften rechtzeitig bereitstehen.
Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft, hat Anfang November ein Konsultationsverfahren zur Regelung für das Qualitätsmanagement der Smart-Meter-Kommunikation und Methodiken zur Ersatzwertbildung veröffentlicht.
Was würde dieser Vorschlag für Energiegemeinschaften bedeuten?
Die Energiegemeinschaft erhält täglich alle Energiedaten für den Vortag (Messwerte und errechnete Werte), auch dann, wenn Messwerte zu einzelnen Zählpunkten nicht vollständig sind. Die gemessenen bzw. belastbaren Werte (L1- bzw. L2-Werte) können umgehend für die Abrechnung verwendet werden, da diese nicht mehr durch eine erneute Energiezuweisung ersetzt werden.
Die Energiezuweisung mit nicht belastbaren Werten (L3-Werte) wird nur einmalig am Folgetag durchgeführt, sofern nicht L1- oder L2-Werte für alle teilnehmenden Zählpunkte vorhanden sind. Die dabei errechneten Erzeugungsanteile und Restmengen werden als L3-Werte an die EG übermittelt. Danach startet eine Wartefrist von 15 Kalendertagen, um die finale Energiezuweisung durchzuführen. L3-Werte werden spätestens am 16. Kalendertag durch L1-, oder L2-Werte ersetzt.
Bis 11.12.2023 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen bzw. Anmerkungen zu den vorgestellten Prozessen zu verfassen. Die E-Control ist auf jene Thematik in einer eigenen Stellungnahme ebenfalls näher eingegangen.