Was sind Energiegemeinschaften?

Einfach gesagt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie.

In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen.
Schon seit 2017 können mehrere Personen, die einen gemeinsamen Netzanschluss nützen (z.B. Mehrparteienhäuser), im Rahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage Strom produzieren und gemeinschaftlich verwerten.

Seit 2021 können mehrere Personen über Grundstücksgrenzen hinweg Energie

  • produzieren
  • speichern
  • verbrauchen
  • und verkaufen.

 

Gemeinsam Energie erzeugen – Modelle im Vergleich
Modell Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
lokal regional
Zulässig für (Energieart) Strom erneuerbaren Strom und Wärme Strom
Anzahl Erzeugungsanlagen mind. 1, nach oben keine Einschränkung
Anzahl Teilnehmer:innen min. 2* min. 2
Wer darf teilnehmen? alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen natürliche Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen
(nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben)
Eigene Rechtsform erforderlich? Nein Ja
Welche Rechtsform ist geeignet? Vertrag gemäß §16a Abs 4 (ElWOG) ausreichend Verein, Genossenschaft.
Weitere Formen sind möglich.
Räumliche Grenze, Netzinfrastruktur Nutzung einer Leitungsanlage
(innerhalb eines Gebäudes bzw. „hinter“ einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an NE7)
Versorgungsgebiet einer
Trafostation (Netzebenen 6 und 7)
Versorgungsgebiet eines Umspannwerks/einer
Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebenen 4 bzw. 5)
keine Einschränkung, österreichweit (Netzebenen 1 bis 7)
Vergünstigungen für „intern“ verbrauchten Strom 100% Entfall der Netzentgelte und Abgaben Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Elektrizitätsabgabe
Reduzierte Netzentgelte:
Arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57 % Arbeitspreisbezogenes Netznutzungsentgelt reduziert sich
auf NE 6/7 um 28 %
auf NE 4/5 um 64 %
keine Vergünstigungen
Erzeugungsleistung (max.) unbegrenzt, eine Leistungsgrenze kann sich durch Grenzen beim Netzanschluss, eingeschränkte Netzkapazitäten und die zulässigen Netzebenen ergeben (s.o.)
Energiezuweisung statisch oder dynamisch, der erzeugte Strom wird den Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber rechnerisch auf Basis der Viertelstunden-Werte zugewiesen (Smart-Meter mit Opt-in erforderlich).

Bei den grundstücksübergreifenden Gemeinschaften sind zwei Formen möglich: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“.

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