Anlaufstelle Netz

Der Netzbetreiber ist jedenfalls ein zentraler Partner bei Errichtung und Betrieb von Energiegemeinschaften. In beiden EU-Richtlinien für Energiegemeinschaften - EU RL 2018/2001 und EU RL 2019/944 - ist vermerkt, dass die jeweiligen Netzbetreiber mit den Energiegemeinschaften zusammenarbeiten sollen, um die Energieübertragungen innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern.

Rechtliche Informationen

  • Die Definition der Grenze einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist die Stromnetzebene (§ 16c ElWOG), Netzbenutzer haben gemäß §§ 16b, 16c, 16d, 16e ElWOG einen Rechtsanspruch gegenüber Netzbetreibern, an einer Energiegemeinschaft (Erneuerbare- oder Bürger-Energiegemeinschaft) teilzunehmen.
  • Netzbenutzer haben binnen 14 Tagen Auskunft darüber zu bekommen, an welchen Teil des Verteilernetzes ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen angeschlossen sind.
  • Der Netzbetreiber hat den Bezug der Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer sowie die Einspeisung und den Bezug der Erzeugungsanlagen mit einem Lastprofilzähler oder unterhalb der Grenzen des § 17 Abs. 2 mit einem intelligenten Messgerät gemäß § 7 Abs 1 Z 31 zu messen (ElWOG §16e). Der Netzbetreiber muss, ungeachtet des Projektplans über die Ausrollung von Smart-Metern, Netzbenutzer einer Energiegemeinschaft mit einem intelligenten Messgerät ausstatten. Im Kontext der Etablierung von Energiegemeinschaften hat der Netzbetreiber intelligente Messgeräte binnen zwei Monaten zu installieren (§ 16e Abs 1 ElWOG, § 1 Abs 5 IME-VO). Die volle Funktionsfähigkeit muss spätestens sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Installation gegeben sein (§ 84 Abs 1 ElWOG). Die Kosten der Smart-Meter Installation werden vom Netzbetreiber getragen.
  • Netzbetreiber haben Vorkehrungen für eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Energiegemeinschaft auf dem Web-Portal sowie für eine verschlüsselte Übermittlung der Daten nach dem Stand der Technik zu treffen.
  • Der Netzbetreiber hat den zwischen den teilnehmenden Netzbenutzern vereinbarten statischen oder dynamischen Anteil an der erzeugten Energie den jeweiligen Anlagen der teilnehmenden Netzbenutzer zuzuordnen.
  • Die Netzbetreiber müssen die von den Energiegemeinschaften gemeldeten Informationen unverzüglich der Regulierungsbehörde zur Verfügung stellen.

E-Control

Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften versteht sich als Anlaufstelle bei Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern. In enger Abstimmung mit der Österreichischen Regulierungsbehörde E-Control wird den Initiator*innen und Mitgliedern von Energiegemeinschaften bei Problemen in der Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern rasch und unbürokratisch Hilfe angeboten.

Die Aufgaben der E-Control sind unter anderem netz- und energiemarktrelevante Fragestellungen zu beantworten, Streitschlichtung durchzuführen, und im speziellen Fragen zu Smart Meter oder Netzentgelten etc. zu beantworten.

Bezogen auf Energiegemeinschaften hat die E-Control folgende Rechte und Pflichten:

  • Auf Verlangen der Regulierungsbehörde muss die Energiegemeinschaft umfassende Daten übermitteln (z.B. Einsicht in Bilanzen etc. gewähren)
  • Jährliche Veröffentlichung eines Berichts über die in Österreich gegründeten Energiegemeinschaften, ihre Anzahl und regionale Verteilung

EDA Anwenderportal – Kontakt

Im EDA Anwenderportal werden u.a. die Strommengen der Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der einzelnen Mitglieder einer Energiegemeinschaft übermittelt. Diese Daten sind notwendig, damit die Energiegemeinschaft u.a. eine innergemeinschaftliche Rechnung für ihre Mitglieder erstellen kann.

Erfahren Sie hier, welche Schritte notwendig sind, um sich als Energiegemeinschaft im EDA Anwenderportal zu registrieren.

Das Benutzerhandbuch hilft Ihnen bei der Nutzung im EDA Anwenderportal (speziell für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften) weiter. Es werden u.a. Erläuterung der Funktionalitäten der graphischen Benutzeroberfläche des EDA Anwenderportals und die Anwendung der Prozesse näher beschrieben.

Sind Sie bereits im EDA Anwenderportal registriert und haben noch weitere Fragen?

Dann melden Sie sich unter kundenservice@eda-portal.at oder unter +43 1 9092829 433

Netzbetreiber – Kontakt

Sind Sie gerade dabei eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) zu gründen, so ist die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Netzbetreiber ein essenzieller Schritt, um schlussendlich als EEG in Betrieb zu gehen.

Hier finden Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Netzbetreiber speziell für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Die Liste wird laufend erweitert.

Energienetze Steiermark GmbH Julia Petek +43 (0) 316 90555- 0 energiegemeinschaften@e-netze.at Leonhardgürtel 10
8010 Graz
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Ing. Mag. (FH) Günter Brandstätter +43 512 502 5333 stromnetz@ikb.at Salurner Straße 11
6020 Innsbruck
Stromnetz Graz GmbH & Co KG Ing. Günther Stumptner +43 316 9395-1595 office@stromnetz-graz.at Schönaugürtel 65
8010 Graz
Elektrizitätswerk Clam Carl Philip Clam-Martinic e.U. & Ing. Ernst Haslinger +43 7269 66800 office@clamstrom.at
Stadtwerke Kitzbühel e.U. BL Ing. Bernhard Jud service@stwk.kitz.net
TINETZ-Tiroler Netze GmbH https://www.tinetz.at/ Ing. Stefan Glatz +43 (0) 50708-190 sc@tinetz.at Bert-Köllensperger-Straße 7
6065 Thaur