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Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Wohnzimmer am Laptop sitzt.

6. Registrierung in der EDA Infrastruktur

EDA ist eine grundsätzlich kostenlose Webplattform, über welche u.a. die gemessenen Energiedaten seitens Netzbetreiber für Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt werden.

Die EDA Infrastruktur brauchte es, um Informationen über die in der GEA geteilten Energiemengen zu erhalten.
Dazu ist eine Registrierung bei der EDA Infrastruktur notwendig.
Nach erfolgreicher Registrierung können die teilnehmenden Zählpunkte (Stromzähler) für die GEA freigeschaltet werden.
Sobald die Zählpunkte freigeschaltet sind, werden vom Netzbetreiber die Viertelstundenwerte auf die EDA Datenbank hochgeladen.

Für den Zugriff auf die Zählerdaten und Energiemengen gibt es mehrere Wege.
Hier wird die Variante „EDA Portal“ näher erläutert:

Folgende Schritte sind notwendig:

1. Registrierung der GEA bei EDA

  • Zuvor muss die Registrierung über ebUtilities erfolgen und der Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen sein (siehe vorherige Schritte im GEA Online-Guide).
  • Im Anschluss müssen die auf der Website der EDA GmbH notwendigen Registrierungsschritte durchgeführt werden. Dabei müssen einige Unterlagen über das Registrierungsformular hochgeladen werden. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Freischaltung des elektronischen Zugangs zum Portal binnen rund 14 Werktagen. Sie erhalten eine Bestätigung und setzen abschließend ein Passwort für Ihr Konto.

2. Teilnehmer:innen in der „EDA Infrastruktur“ anlegen

  • Nach der erfolgreichen Registrierung müssen die Teilnehmer:innen der GEA in der EDA Infrastruktur für den energiewirtschaftlichen Datenaustausch erfasst werden.
  • Über das „EDA Portal“ können die Teilnehmer:innen mit den entsprechenden Zählpunkten der GEA hinzugefügt werden.
  • Das Hinzufügen der Teilnehmer:innen im EDA Portal muss über die „Übersicht“ und dort direkt über „Teilnehmer hinzufügen“ in vier Abfrageschritten erfolgen.
  • Mit der Eingabe des Teilnahmefaktors kann je Zählpunkt die geteilte Energiemenge auf mehrere Energiegemeinschaften statisch aufgeteilt werden. Hier erhalten sie mehr Information zu Mehrfachteilnahme.

Hinweis: Bis zu 50 Zählpunkte pro Marktteilnehmer ist das EDA Portal kostenlos. Für Marktteilnehmer mit mehr als 50 Zählpunkten ist das EDA Portal kostenpflichtig. Details finden Sie im Preisblatt der EDA GmbH.

Hinweis: Teilnehmer:innen könnten auch „offline“ angemeldet werden.

3. Freischaltung und Zuordnung der Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber

  • Wenn die Teilnehmer:innen über die EDA Infrastruktur angelegt wurden, folgt die Freischaltung und Zuordnung zur GEA über den zuständigen Netzbetreiber.
  • Die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung erfolgt im Netzbetreiber-Kundenportal der jeweiligen Teilnehmerin oder des jeweiligen Teilnehmers.
  • Diese Zusatzvereinbarung muss jede:r Teilnehmer:in der GEA im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen.
  • So können die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an EDA übermittelt werden und stehen damit der GEA zur Verfügung.

Tipp:
Bei Fragen zur EDA Anwendung und Infrastruktur finden Sie unter folgendem Link weitere Details. All die hier vorgestellten Unterlagen finden Sie gesammelt unter folgendem Link.

Tipp:
Bei Fragen zur EDA Anwendung und Infrastruktur finden Sie unter folgendem Link weitere Details. All die hier vorgestellten Unterlagen finden Sie gesammelt unter folgendem Link.

Hinweis zur Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal
  • Jede:r Teilnehmer:in sollte sich so früh wie möglich im Netzbetreiber-Kundenportal registrieren. Ohne jene Registrierung und Einstieg ins Netzbetreiber-Kundenportal, ist eine Online-Zustimmung im Normalfall nicht möglich. In Ausnahmefällen ist eine sogenannte Offline-Zustimmung möglich, in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die EDA GmbH, siehe EDA Kontaktdaten und das EDA-Benutzerhandbuch. Wir empfehlen dennoch, die Online-Zustimmung (über das Netzbetreiber-Kundenportal) vorzuziehen.
  • Tipp zur Online-Zustimmung: Jede:r Teilnehmer:in hat 30 Tage Zeit, die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal zu erteilen (sobald der Netzbetreiber die Freigabe im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal freigeschalten hat). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Nachrichtenbereich des Prozessmonitors (im EDA Portal) laufend zu beobachten. In diesem Bereich können Sie für jeden Zählpunkt nachsehen, ob die Zustimmung im Netzbetreiber-Portal bereits möglich ist. Falls ja, dann können Sie die/den betroffenen Teilnehmer:in darauf hinweisen, dass die Person nun die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal erteilen kann.
Smart-Meter schon vorhanden?
  • Bevor der Netzbetreiber die Zustimmungsmöglichkeit im Kundenportal freischaltet, überprüft er im Hintergrund, ob die/der jeweilige Teilnehmer:in bereits einen Smart-Meter hat.
  • Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung bestätigt hat und noch kein Smart-Meter vorhanden ist, folgt der Einbau des Smart-Meter, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte. Sollte der Smart-Meter bereits installiert sein, dann werden mit Folgetag die Messwerte an die GEA übertragen.

Hinweis: Wenn Ihre Energiegemeinschaft aus beispielweise 10 Teilnehmer:innen besteht, und 1 Teilnehmer:in hat noch keinen Smart-Meter, so können Sie dennoch mit den anderen 9 Teilnehmer:innen die GEA bereits in Betrieb gehen. Sobald der Smart-Meter auch bei der/die vorläufig letzten Teilnehmer:in installiert, kommunikativ und „opt-in“ für die Viertelstundendaten frei geschalten worden ist, so kann sich jene/jeder Teilnehmer:in nachträglich dem laufenden Betrieb anschließen.

Gratulation!

Wenn die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal durchgeführt wurde, so erfolgt ab dem Folgetag die Übermittlung der Messwerte an die EDA-Datenbank. Somit stehen der GEA über das EDA Portal die Messdaten zur Verfügung.

Folgende Tasks sind erledigt:
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