With a Little Help from Your Friends

2.11.2021

 

Aller Anfang ist schwer – und die Gründung von Energiegemeinschaften durchaus komplex. Daher wurde eine Bund-Länder-Kooperation ins Leben gerufen, die alle Fragen rund um die Gründung von Energiegemeinschaften beantwortet und die GründerInnen unterstützt.

Neben der Suche nach geeigneten Partner*innen und der Auswahl der am besten geeigneten Organisationsform, muss man sich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, mit der Finanzierung und der internen Preisbildung beschäftigen. Dazu kommen natürlich die technischen Aspekte: Wie erreiche ich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Produzent*innen, Prosumer*innen und Konsument*innen – sowohl was die Energiemenge als auch die zeitlichen Produktions- und Verbrauchskurven betrifft? Wie werden die Energieflüsse gemessen und abgerechnet? Und last but not least: Wäre es sinnvoll, einen Strom- oder Wärmespeicher zu errichten?

Viele dieser Fragen werden sich die Gründer*innen von Energiegemeinschaften selbst beantworten müssen. Aber es wäre riskant, dieses Neuland ohne Input von Expert*innen zu betreten. Doch der gute Rat von außen muss nicht teuer sein. Denn Bund und Länder bieten umfassende Unterstützung an:

Partner in Bundesländern. Die Expert*innen der Landesenergieagenturen und -institute der Bundesländer beraten Sie bei der Gründung einer Energiegemeinschaft und sind bei der Klärung von Details Ihre Hauptansprechpartner*innen. Erste Pionierprojekte, die sich zur Bildung einer Energiegemeinschaft entschlossen haben, werden über den gesamten Gründungsprozess begleitet.

Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, die vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) beim Klima- und Energiefonds eingerichtet wurde, arbeitet bei der Erstellung von Informationen (z.B. Videos, Ratgebern etc.) eng mit den Beratungspartnern in den neun Bundesländern zusammen. Auf der Website, welche laufend aktuell gehalten und erweitert wird, befinden sich umfassende Erstinformationen, FAQs und Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein kurzes Video stellt das Modell der Energiegemeinschaften grundsätzlich vor, eine mehrseitige Beratungsbroschüre richtet sich speziell an von Gemeinden initiierte Energiegemeinschaften.

Zusätzlich bietet der Klima- und Energiefonds eine Direktbeauftragung für Energiegemeinschaften an. Mehr dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen:
www.energiegemeinschaften.gv.at