Jede Energiegemeinschaft muss zumindest aus zwei Teilnehmern bestehen und über eine Erzeugungsanlage verfügen. Je vielfältiger eine Energiegemeinschaft ist, desto besser.
Manche Menschen verbringen unter Tags viel Zeit zu Hause und verbrauchen Energie, andere tun das vorwiegend an den Tagesrändern. Jeder Nutzer und jede Nutzerin haben unterschiedliche Lastprofile.
Wenn alle Teilnehmer:innen immer zur gleichen Zeit Energie verbrauchen, gibt es Zeitpunkte, an denen viel mehr Energie gebraucht wird als vorhanden ist, und andere Zeitpunkte, an denen überschüssige Energie vorhanden ist, die größtenteils nicht genutzt wird. Solche Situationen gilt es zu vermeiden.
Würde eine Energiegemeinschaft beispielsweise einerseits ausschließlich aus Menschen bestehen, die tagsüber berufstätig sind, und andererseits die erzeugte Energie ausschließlich aus Photovoltaikanlagen kommen, könnte das zur Folge haben, dass Last und Erzeugung nicht korrelieren (d.h. nicht zusammenpassen).
Ab 01.01.2024 wird es sowohl Verbrauchern als auch Erzeugern möglich sein, an mehreren Energiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen teilzunehmen. Dadurch ist zu erwarten, dass eine noch effizientere Stromaufteilung zwischen den Gemeinschaften erreicht werden kann.
Energie zwischenspeichern
In einem solchen Fall kann es vorteilhaft sein, einen Energiespeicher für die Gemeinschaft anzuschaffen, um auf diese Weise Energie zwischenzuspeichern und dann zu verwenden, wenn sie gebraucht wird.
Eine andere Möglichkeit, Last und Erzeugung besser aufeinander abzustimmen ist, andere Erzeugungsanlagen (Windkraft, Wasserkraft etc.) in die Gemeinschaft zu integrieren. Oder eben, möglichst unterschiedliche Teilnehmer mit verschiedenen Verbrauchern (und damit Lastprofile) in die Energiegemeinschaft einzubeziehen.