Stand: Dezember 2021
EEGs mit einer oder mit mehreren Erzeugungsanlagen können schon jetzt gegründet und in Betrieb genommen werden. Da netzbetreiberseitig noch wichtige IT-Prozesse angepasst werden müssen, gibt es für den Betrieb von EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen derzeit eine Übergangslösung, die erfordert, dass Teilnehmer einer bestimmten Anlage zugeordnet werden. Sobald die erforderlichen IT-Prozesse voll implementiert sind, werden schon bestehende EEGs automatisch in den vorgesehenen Regelbetrieb übergeführt.
Rechtliche Situation
Die für EEGs relevanten Bestimmungen (im EAG u. ElWOG) sind am 28.07.2021 in Kraft getreten, seitdem ist die Gründung von Energiegemeinschaften möglich. Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (am 01.11.2021) wurden die Reduktionen der Netzentgelte für EEGs definiert. Somit sind alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine EEG zu gründen und zu betreiben.
Eine EEG kann nur im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers (NB) umgesetzt werden, wobei der jeweilige NB für die EEG ein zentraler Ansprechpartner ist.
Sowohl während der Gründung als auch beim laufenden Betrieb von Energiegemeinschaften kommt dem Netzbetreiber eine ganz wesentliche Rolle zu. Er ist u.a. verpflichtet, über den Netzanschluss Auskunft zu geben, Energiegemeinschaften und anderen Marktpartnern Messdaten zur Verfügung zu stellen, Energiemengen zuzuordnen und reduzierte Netztarife abzurechnen.
Operativer Betrieb – Datenaustausch
Auf welche IT-Systeme die Netzbetreiber (in Österreich gibt es mehr als 120) dabei zurückgreifen, um den oben genannten Verpflichtungen nachzugehen, wurde ihnen freigestellt. Neben dem Einsatz verschiedener interner Abrechnungssysteme verwendet ein großer Teil der österreichischen Netzbetreiber (und andere Akteure der österreichischen Energiewirtschaft) die Infrastruktur der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch), um so den Datenaustausch zwischen allen Akteuren zu gewährleisten.
Ist-Situation & Übergangslösung
Leider war es seitens der Netzbetreiber bis heute nicht möglich, die entsprechenden Prozesse umzusetzen. Um Energiegemeinschaften vollständig in die beschriebenen IT-Prozesse zu integrieren, hat Oesterreichs Energie, Interessenvertretung der Energie-Wirtschaft, folgende schrittweise Umsetzung von EEGs vorgeschlagen:
Mit jener Übergangslösung der Zuordnung von Verbrauchern zu Erzeugungsanlagen bzw. mit der entsprechenden Zuteilungsmethodik können Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mit mehreren Erzeugungsanlagen also bereits jetzt geplant und in Betrieb genommen werden.
Oesterreichs Energie versichert, dass die Netzbetreiber mit Hochdruck an der schrittweisen Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften arbeiten und – wenn möglich – eine raschere Umsetzung (vor dem 3. Quartal 2022) durch alle Netzbetreiber anstreben. Wir verfolgen dieses Thema intensiv weiter.