Stand der Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) – Registrierung, Energiedatenaustausch, Abrechnung

13.12.2021

 

Stand: Dezember 2021

Kurzfassung

EEGs mit einer oder mit mehreren Erzeugungsanlagen können schon jetzt gegründet und in Betrieb genommen werden. Da netzbetreiberseitig noch wichtige IT-Prozesse angepasst werden müssen, gibt es für den Betrieb von EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen derzeit eine Übergangslösung, die erfordert, dass Teilnehmer einer bestimmten Anlage zugeordnet werden. Sobald die erforderlichen IT-Prozesse voll implementiert sind, werden schon bestehende EEGs automatisch in den vorgesehenen Regelbetrieb übergeführt.

Rechtliche Situation
Die für EEGs relevanten Bestimmungen (im EAG u. ElWOG) sind am 28.07.2021 in Kraft getreten, seitdem ist die Gründung von Energiegemeinschaften möglich. Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (am 01.11.2021) wurden die Reduktionen der Netzentgelte für EEGs definiert. Somit sind alle gesetzlichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine EEG zu gründen und zu betreiben.

Eine EEG kann nur im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers (NB) umgesetzt werden, wobei der jeweilige NB für die EEG ein zentraler Ansprechpartner ist.

Sowohl während der Gründung als auch beim laufenden Betrieb von Energiegemeinschaften kommt dem Netzbetreiber eine ganz wesentliche Rolle zu. Er ist u.a. verpflichtet, über den Netzanschluss Auskunft zu geben, Energiegemeinschaften und anderen Marktpartnern Messdaten zur Verfügung zu stellen, Energiemengen zuzuordnen und reduzierte Netztarife abzurechnen.

Operativer Betrieb – Datenaustausch 
Auf welche IT-Systeme die Netzbetreiber (in Österreich gibt es mehr als 120) dabei zurückgreifen, um den oben genannten Verpflichtungen nachzugehen, wurde ihnen freigestellt. Neben dem Einsatz verschiedener interner Abrechnungssysteme verwendet ein großer Teil der österreichischen Netzbetreiber (und andere Akteure der österreichischen Energiewirtschaft) die Infrastruktur der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch), um so den Datenaustausch zwischen allen Akteuren zu gewährleisten.

Ist-Situation & Übergangslösung 
Leider war es seitens der Netzbetreiber bis heute nicht möglich, die entsprechenden Prozesse umzusetzen. Um Energiegemeinschaften vollständig in die beschriebenen IT-Prozesse zu integrieren, hat Oesterreichs Energie, Interessenvertretung der Energie-Wirtschaft, folgende schrittweise Umsetzung von EEGs vorgeschlagen:

  • Seit 04.10.2021 können EEGs mit einer Erzeugungsanlage registriert und von den Netzbetreibern in vollem Umfang abgewickelt werden. Die für diese Phase erforderlichen Marktprozesse für den Datenaustausch mit dem Netzbetreiber sind bereits auf www.ebutilities.at veröffentlicht. Betreiber einer EEG können den erforderlichen Datenaustausch selbst umsetzen, einen Dienstleister beauftragen oder auch das EDA Anwenderportal kostenfrei nutzen.
  • Für die vollständige Abwicklung von EEGs mit mehreren Erzeugungsanlagen müssen noch zentrale IT-Prozesse bei den Netzbetreibern und bei den Lieferanten, sowie beim EDA-Anwenderportal und bei Betreibern von EEGs aufgebaut bzw. angepasst werden. Bis diese voll implementiert sind, wird von den Netzbetreibern folgende Zwischenlösung vorgesehen:
  • Jedes Mitglied einer EEG muss einer bestimmten Erzeugungsanlage der EEG zugeordnet werden. Eine EEG mit mehreren Erzeugungsanlagen kann dennoch bereits seit 04.10.2021 gegründet und in Betrieb genommen werden, dafür muss die Energiegemeinschaft mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung abschließen. Sobald bei den Netzbetreibern die erforderlichen IT-Prozesse vollständig adaptiert sind, werden jene EEGs, welche mit dieser Zwischenlösung betrieben werden, automatisch durch die Netzbetreiber in den vorgesehenen Regelbetrieb übergeführt. Regelbetrieb bedeutet konkret, dass die erzeugte Energie der einzelnen Erzeugungsanlagen zusammengefasst und an alle Mitglieder der EEG gemäß deren vereinbarter Aufteilung zugeordnet wird.
  • Die Umsetzung des Regelbetriebs wurde seitens Oesterreichs Energie spätestens für das 3.Quartal 2022 in Aussicht gestellt.

Mit jener Übergangslösung der Zuordnung von Verbrauchern zu Erzeugungsanlagen bzw. mit der entsprechenden Zuteilungsmethodik können Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mit mehreren Erzeugungsanlagen also bereits jetzt geplant und in Betrieb genommen werden.

Oesterreichs Energie versichert, dass die Netzbetreiber mit Hochdruck an der schrittweisen Umsetzung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften arbeiten und – wenn möglich – eine raschere Umsetzung (vor dem 3. Quartal 2022) durch alle Netzbetreiber anstreben. Wir verfolgen dieses Thema intensiv weiter.