Neues Klimafonds-Programm für Energiegemeinschaften

4.10.2022

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Am 3. Oktober startete die neue Ausschreibung des Klima- und Energiefonds für das Programm Energiegemeinschaften. Unterstützt werden sollen besonders innovative Energiegemeinschaften (EGs) mit Vorbildcharakter für Gründungen in anderen Regionen.

Energiegemeinschaften sollen als neues Instrument der österreichischen Energiepolitik die Bevölkerung aktiv in die Energiewende einbinden und für einen wesentlichen Beitrag zur Dezentralisierung, Dekarbonisierung, Demokratisierung und Digitalisierung des Energiesystems sorgen. Die aktuelle Ausschreibung richtet sich daher an Energiegemeinschaften, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter (Kri­terien unter Punkt 3 im Leitfaden) dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

Innovation. Als unterstützenswert werden beispielsweise EGs angesehen, die einen Technologiemix von neuen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten (Strom und Wärme) auf- oder ausbauen. Ebenso können EGs zum Zug kommen, die systemdienliche Maßnahmen ergreifen möchten, also einer Entlastung der Stromnetze dienen. Dies kann durch die Errichtung von Speichern oder Energiemanagement-Maßnahmen erfolgen. Als innovativ gelten auch Konzepte, die Mobilitäts- und/oder Wärmeanwendungen miteinbeziehen oder gemeinschaftliche soziale Aspekte und spezielle ökologische Zielsetzungen in den Mittelpunkt stellen. Ein solcher sozialer Aspekt wäre beispielsweise ein Tarifsystem, das einkommensschwachen Haushalten zugutekommt.

Wichtig dabei ist, dass das eingereichte Projekt Modellcharakter hat und in ähnlicher Form andernorts multiplizierbar ist. Die Konzepte müssen administrierbar bleiben und die Rechte und Pflichten der teilnehmenden Netzbenutzer:innen, insbesondere die freie Lieferantenwahl, nicht einschränken. Sämtliche im Rahmen des Projektes gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Was gefördert wird. Im Rahmen des Programms werden Beratungsleistungen einschließlich Informationsveranstaltungen, Umweltstudien und Planungsleistungen, Schulungen und Vernetzungsmaßnahmen von Energiegemeinschaften mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad gefördert. Die Unterstützung erfolgt als Förderung im Rahmen der Dienstleistungsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland. Innovative Projekte erhalten maximal 15.000 Euro. Das Programm endet mit 29.09.2023 (12 Uhr), ein vorzeitiges Ende ist durch eine Budgetausschöpfung möglich.

Nicht unterstützt wird die bloße gemeinschaftliche Nutzung einzelner bestehender Erzeugungsanlagen, die Erstellung von Leitfäden und Musterverträgen sowie andere Basisnotwendigkeiten, die bereits von öffentlichen Beratungsstellen zur Unterstützung angeboten werden. Ebenso werden Projekte, die im Rahmen des österreichweiten Beratungsnetzes bedient werden können, nicht unterstützt.

Präsentation der Projekte. Der Klima- und Energiefonds wird im Rahmen des Programms Energiegemeinschaften begleitende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durchführen. Mit Veranstaltungen, Webinaren, Auszeichnungen, einer Website und anderen PR-Maßnahmen sollen die Programmerfahrungen unter Einbeziehung der beteiligten Akteur:innen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – und zur Nachahmung einladen.

Weitere Informationen:
Programm Energiegemeinschaften
Leitfaden zum Programm