Die Plattform Energiegemeinschaften erstellte einen Ratgeber zu Steuern und Abgaben für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs) sowie eine 16-seitige Broschüre für EEGs im urbanen Raum.
Da Energiegemeinschaften in der Regel unternehmerisch tätig sind, unterliegen sie auch dem österreichischen Steuerrecht. Ob Verein, Genossenschaft oder andere Rechtsform, EEGs müssen ihre betriebliche Tätigkeit binnen vier Wochen ab Gründung dem zuständigen Finanzamt melden. Der neue EEG-Ratgeber „Steuern & Abgaben“ informiert ausführlich über die entsprechenden Pflichten und Optionen. Zusätzlich enthält die Publikation zahlreiche Rechenbeispiele für verschiedene Arten von EEGs.
KÖSt, USt & Co. Grundsätzlich unterliegen auch Vereine und Genossenschaften der Körperschaftsteuer. Aktuell sind 25 Prozent des Gewinns an das Finanzamt abzuführen. Stromverkäufe sind prinzipiell mit 20 Prozent Umsatzsteuer abzuwickeln – außer bei kleinen EEGs, die unter die Kleinunternehmerregel fallen. Diese gilt für Unternehmen, die maximal Netto-Jahresumsätze in der Höhe von 35.000 Euro verbuchen. Dann entfällt die Umsatzsteuer, allerdings kann auch die Vorsteuer – also Umsatzsteuer auf Rechnungen an die EEG – nicht mehr abgezogen werden. Keine Umsatzsteuer fällt an, wenn Energie verschenkt wird, das ist vor allem im privaten Umfeld denkbar. Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (z.B. von Vereinen) und die damit verbundenen Steuererleichterungen entscheidet das Finanzamt. Im Falle von EEGs ist dies jedoch eher unwahrscheinlich.
Wenn EEGs Energieerzeugungsanlagen mieten oder pachten, fällt eine Rechtsgeschäftsgebühr von einem Prozent der Bemessungsgrundlage an. Für innerhalb von EEGs verbrauchten Strom fällt keine Elektrizitätsabgabe an. Seit 1. Juli 2022 gilt dies nicht nur für Photovoltaikanlagen, sondern auch für Strom aus anderen erneuerbaren Erzeugungsanlagen.
Passende Nachbarn. Die neue Broschüre „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im urbanen Raum“ bietet einen Crashkurs zu den Chancen und Möglichkeiten durch Energiegemeinschaften, die gerade in Städten besonders vielfältig sind. Denn hier finden sich oft Verbraucher:innen mit unterschiedlichen Lastprofilen in unmittelbarer Nähe. Dadurch kann beispielsweise tagsüber nicht verbrauchter Strom aus PV-Anlagen von Wohnhäusern an Unternehmen geliefert werden – und deren eigene Sonnenkraftwerke wiederum versorgen am Wochenende die Haushalte. Eine doppelseitige Grafik zeigt die vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten auf. Je unterschiedlicher die Lastprofile der Teilnehmer:innen sind, umso mehr Energie kann innerhalb der Energiegemeinschaft verbraucht werden.
Obwohl die EEGs im Fokus stehen, werden in der Broschüre auch Bürgerenergiegemeinschaften vorgestellt – und die seit 2017 existierende Möglichkeit der gemeinschaftlichen Stromproduktion auf einem Grundstück. Letzteres ist besonders für Wohnhausanlagen interessant. Denn für den Strom einer Gemeinschaftsanlage, der auf demselben Grundstück verbraucht wird, entfallen die Netzgebühren gänzlich.
Soziale Komponente. Neben den ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen – vor allem durch die innerhalb der EEG eigenständig festgelegten Konditionen – werden auch soziale Vorteile angesprochen. Denn die Zusammenarbeit in einer EEG stärkt auch die nachbarschaftlichen Beziehungen. Den Betreiber:innen steht es außerdem frei, für einkommensschwache Haushalte besonders günstige Stromtarife anzubieten. Weiters können auch Elektrofahrzeuge – zum Beispiel E-Autos oder E-Lastenräder – innerhalb einer EEG geteilt und mit eigenem Strom geladen werden.
Die Broschüre beschreibt die Rollen der wichtigsten Beteiligten und geht dabei auch auf die Möglichkeiten für Bauträger und Hausverwaltungen ein. Außerdem bietet er eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung von EEGs. Ein weiteres Kapitel geht auf die Vor- und Nachteile der häufigsten Rechtsformen von EEGs – Verein, Genossenschaft und GmbH – ein.
Beide Publikationen verweisen auf weiterführende Informationen auf der Website der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften und die Unterstützung durch die Expert:innen in den Bundesländern.
Weitere Informationen:
Ratgeber „Steuern & Abgaben“
Broschüre „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im urbanen Raum“