Musterverträge für Energiegemeinschaften

8.03.2022

 

Auf der Webseite energiegemeinschaften.gv.at werden ab sofort Musterverträge für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) zum Download angeboten. Diese wurden von einer Anwaltskanzlei erstellt, von verschiedenen Expert:innen sorgfältig geprüft und werden derzeit von den Energieberatungsstellen der Bundesländer in der Praxis getestet.

Energiegemeinschaften können mit verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, zum Beispiel mittels Musterstatut als Verein. Die Gestaltung und richtige Auswahl der notwendigen Verträge hängt von mehreren Faktoren ab. Die angebotenen Musterverträge bieten eine Orientierung für die wichtigsten Vertragsinhalte und stellen eine mögliche Lösung von vielen dar. Wo es Spielraum gibt, helfen erläuternde Kommentare und Leitfäden.

Wichtiger Hinweis: Die Muster sind nicht als bloß auszufüllende Copy-and-Paste-Verträge zu verstehen. Einzelne Vertragspunkte bieten selbstverständlich Diskussionsstoff für das Gründungsteam und müssen an die individuellen Gegebenheiten und Ziele der zu gründenden EEG angepasst werden.

„Damit gibt es wichtige und sehr konkrete Hilfestellungen bei der Erstellung der erforderlichen Verträge, wobei wir für die Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten dringend empfehlen, von externer Beratung Gebrauch zu machen“ erklärt Eva Dvorak, Leiterin der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. „Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragsentwürfe können wir keinerlei Haftung übernehmen“.

Zum Download stehen bereit:

  • Vereinsstatut: Jeder Verein benötigt zur Gründung ein Statut. Dieser Entwurf sieht die Möglichkeit einer gemeinnützigen Ausrichtung vor und stellt Regelungen bereit, mit denen ein finanzieller Grundstock sichergestellt werden kann. Wo es Spielraum gibt, helfen erläuternde Kommentare.

Weitgehend unabhängig von der gewählten Rechtsform einsetzbar sind:

  • Bezugsvereinbarung: Hiermit wird die Beziehung zwischen der EEG und ihren Teilnehmer:innen näher geregelt, sie enthält Rechte und Pflichten sowie die Konditionen für den Strombezug.
  • Eigentümervereinbarung für Volleinspeisung: Das Muster ist eine Beispielvereinbarung, wie eine Energieerzeugungsanlage in eine Energiegemeinschaft eingebracht werden kann, die im Eigentum Dritter steht.
  • Eigentümervereinbarung für Überschusseinspeisung: Auch Verbrauchern mit einer eigenen Erzeugungsanlage (Prosumer) soll die Teilnahme an Energiegemeinschaften ermöglicht werden. Dieser Mustervertrag zeigt, wie die Teilnahme mit Überschusseinspeiser-Anlagen geregelt werden kann.

Weitere Informationen:
Muster Vereinsstatut
Muster Bezugsvereinbarung
Muster Eigentümervereinbarung/Volleinspeisung
Muster Eigentümervereinbarung/Überschusseinspeisung