Marktprozessanpassung für Energiegemeinschaften

4.10.2022

 

Die österreichischen Netzbetreiber haben systemtechnische Anpassungen durchgeführt. Ab 03.10.2022 können Teilnehmer:innen von Energiegemeinschaften Strom aus allen in der EG befindlichen Erzeugungsanlagen erhalten. Darüber hinaus gibt es einen ersten Ausblick zu den Themen gemeinschaftliche Speicher, Bürgerenergiegemeinschaften über mehrere Konzessionsgebiete sowie zur Mehrfachteilnahme.

Mit 3. Oktober wird ein seit 2020 existierender Marktprozess für Energiegemeinschaften erweitert, das CCM (Customer Consent Management). CCM stellt die erforderliche Einwilligung von Endkund:innen zur Datenübermittlung sicher und bildet eine Plattform, die zur Registrierung neuer EGs und zur Bekanntgabe von Änderungen dient – zum Beispiel von neuen Erzeugungsanlagen und Verbraucher:innen oder Änderungen im Verteilsystem.

Abstimmung nötig. Bereits aktive EGs mit mehreren Erzeugungsanlagen, in welchen durch den neuen Marktprozess Verbraucher:innen Strom aus allen Erzeugungsanlagen erhalten können, benötigen keinen neuen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Sie werden laut Österreichs Energie in „bilateraler Abstimmung“ mit dem jeweiligen Netzbetreiber auf den neuen Marktprozess umgestellt. „Dazu sollten Energiegemeinschaften nun aktiv auf Ihren jeweiligen Netzbetreiber zugehen“, rät Eva Dvorak, Leiterin der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Ausblick BEG über mehrere Konzessionsgebiete. Für BEGs wird ein „Verteilernetzübergreifender Energiezuweiser (VEZ)“ eingerichtet, der im Juli 2023 in Probebetrieb gehen soll. Der VEZ fungiert als Dienstleister beziehungsweise „Rechenmaschine“ für die Netzbetreiber. Die Netzbetreiber übermitteln dem VEZ die Erzeugungs- und Verbrauchsdaten aus BEGs. Der VEZ führt die Berechnung der Energiebilanz für eine BEG durch, sobald ihm die Angaben zu den Energiemengen aus allen Netzgebieten vorliegen.

Weitere Informationen:
Kurzfassung und Ausblick
Handlungsanweisung für die Umsetzung von Energiegemeinschaften