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Der Klima- und Energiefonds unterstützt die Gründung von vorbildlichen Energiegemeinschaften. Eine Fachjury wählt im Laufe des November die besten Projekte aus. Einreichungen zur Pionierphase waren von 20.09.2021 bis spätestens 31.10.2021 möglich.
Entscheidend für eine Beauftragung durch den Klima- und Energiefonds ist die Qualität der eingereichten Projekte. Maßgeblich sind unter anderem:
In der Beauftragung für Energiegemeinschaften gibt es drei Stufen:
Stufe 1: Pionierphase. Dieses Angebot richtet sich an jenen Personenkreis, der bereits einen hohen Konkretisierungsgrad erreicht hat. Beauftragt wird eine detaillierte Dokumentation des Umsetzungskonzeptes und die Gründung der Energiegemeinschaft inklusive eines Monitorings über die ersten zwei Betriebsjahre. Diese Pionier*innen werden mit maximal 25.000 Euro unterstützt. Einreichschluss war am 31.10.2021, 12.00 Uhr.
Stufe 2: Sondierungsphase. Zwischen 01.11.2021 und 31.12.2021 können Konzepte zur Vor- und Entwicklungsphase („Sondierung“) einer Energiegemeinschaft eingereicht werden. Für die Konzepterstellung können Projekte bis zu 5.000 Euro erhalten.
Stufe 3: Integrationsphase. Ab 01.01.2022 bis 28.02.2022 (12.00 Uhr) können zukünftige Energiegemeinschaften mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes und der konkreten Umsetzung beauftragt werden. Auch hier ist ein zweijähriges Monitoring erforderlich. Das Projekt wird mit maximal 20.000 Euro unterstützt. Eine Kombination von Stufe 2 und 3 ist möglich.
Weitere Informationen:
Programm für Energiegemeinschaften
Programm-Leitfaden