Energiegemeinschaft jetzt vorbereiten

13.12.2021

 

Reichen Sie noch vor den Feiertagen Ihre Pläne zur Gründung einer Energiegemeinschaft beim Klima- und Energiefonds ein und erhalten Sie bis zu 5.000 Euro für die Erstellung eines konkreten Konzepts!  

Die Gründung einer Energiegemeinschaft will gut geplant sein. Daher unterstützt der Klima- und Energiefonds die Erstellung eines Konzepts zur Vor- und Entwicklungsphase („Sondierungsphase“, Stufe 2 des Programms) in Form einer Direktbeauftragung. Der Antrag dazu kann bis spätestens 31.12.2021, 12 Uhr eingereicht werden. Wir empfehlen nicht bis zuletzt zu warten, sondern die Einreichung bereits vor den Feiertagen abzuschließen! 

„Erfahrungen aus den Einreichungen zur ersten Phase des Programms  zeigten, dass eine Vielzahl von Anträgen erst an den letzten Tagen vor der Einreichfrist einlangten“, stellt Eva Dvorak, Leiterin der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, fest. „Wir empfehlen daher, in dieser Phase schon möglichst früh einzureichen, damit Sie die Feiertage mit Ihrer Familie genießen können und wir Ihnen eine optimale Einreichberatung ermöglichen können.“

Das Konzept soll folgende Aspekte beinhalten:

Anlagenbezogene Daten: Standorte der Produktionsanlagen und der Abnehmer*innen, Bedingungen für die Teilnahme, Umgang mit Produktionsüberschüssen, technische Beschreibung bestehender Anlagen, allfällige Ausbaupläne und Errichtung neuer Anlagen, erwarteter Ertrag und Konzept der Verteilung.

Vorteile der Energiegemeinschaft: Welcher ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Nutzen ist zu erwarten?

Beschreibung der geplanten Gemeinschaft und deren Gründung: Akquisitionsprozess der Mitglieder; geplante Rechtsform; Darstellung der geplanten Tätigkeiten hinsichtlich Erzeugung, Verbrauch, Speicherung und Verkauf der Energie; Verhältnis der Mitglieder und der Gemeinschaft zu Energieversorgungsunternehmen; Aufteilungsschlüssel der Energienutzung und vertragliche Gestaltung der Innenbeziehungen; Tarifmodell und erwartete Kosten für Gründung und Betrieb; gegebenenfalls Vertragsentwürfe; Darstellung der Auskunftspflicht des Netzbetreibers zur vorliegenden Netzebene.

Zweite Chance. Auch Projekte, die in der Pionierphase (Stufe 1) des Programms von der Jury abgelehnt wurden, können nochmals für Stufe 2 und dann Stufe 3 eingereicht werden. Voraussetzung für eine Beauftragung ist natürlich, dass die bei der ersten Einreichung beanstandeten Aspekte in der Projektplanung überarbeitet werden.

Zu Beginn des neuen Jahres, steht dann allen Projekten, die nicht schon in der Pionierphase (Stufe 1) beauftragt wurden, auch eine Einreichung für die Integrationsphase (Stufe 3) offen. In dieser werden ein Umsetzungskonzept und die konkrete Umsetzung mit maximal 20.000 Euro unterstützt. Die Umsetzung eines zweijährigen Monitorings ist unbedingt erforderlich. Anträge für die Beauftragung im Rahmen der Integrationsphase können von 01.01.2022 bis 28.02.2022 (12.00 Uhr) gestellt werden.

Weitere Informationen:
Programm für Energiegemeinschaften
Programm-Leitfaden