Neben den ganz grundlegenden Funktionen der Produktion und Verwertung ist es Energiegemeinschaften erlaubt, noch weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Sie dürfen Energie speichern und verkaufen, und andere Energiedienstleistungen wie die der Aggregierung erbringen. Unterschiedliche Aufgaben können von verschiedenen Akteuren in und um eine Energiegemeinschaft erfüllt werden.
Als Aggregatoren werden Akteure bezeichnet, die Energie handeln und liefern ohne dabei eigene Bilanzkreise zu bewirtschaften. Ihr Geschäftsmodell besteht vor allem darin, Erzeugungsanlagen, flexible Verbraucher und Speichersysteme zu poolen und zu vermarkten. Sie skalieren damit kleine Anlagen auf ein handelbares Volumen.
Energiedienstleister sind für die Umsetzung von Leistungen, wie Energieverrechnung oder Energieeffizienzmaßnahmen, bei ihren Kunden zuständig. Im Vergleich zu Energieversorgern gelten keine speziellen Voraussetzungen. Im Bereich der Energiegemeinschaften ist davon auszugehen, dass Dienstleistungen hauptsächlich im Bereich der Verrechnung, des Energiemanagements sowie im Anlagen-Contracting angeboten werden.
Energieversorger beliefern ihre Kunden mit Elektrizität und nehmen produzierten Strom ab. Ihre Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) ist ausgeschlossen. An Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) ist eine Teilnahme möglich, jedoch ohne Entscheidungsbefugnisse. Energiegemeinschaften dürfen per Gesetz als Energieversorger am Markt auftreten und Energie verkaufen.
Ein Erzeuger ist eine juristische oder natürliche Person, oder eine eingetragene Personengesellschaft, die elektrische Energie erzeugt und ins Netz einspeist. Innerhalb von Energiegemeinschaften (EG) spielen Erzeuger eine wichtige Rolle. Durch die Teilnahme an EG wird die produzierte elektrische Energie nicht zur Gänze ins öffentliche Netz eingespeist, sondern je nach Tageszeit und Verbraucherverhalten den EG-Mitgliedern (Verbraucher:innen) zur Verfügung gestellt. Dadurch können sowohl die Erzeuger von einem attraktiveren Verkaufspreis als auch die Verbraucher:innen von einem günstigeren Einkaufspreis profitieren.
Initiator:innen sind Akteure, die die Gründung einer Energiegemeinschaft in die Wege leiten und die anfängliche Organisation übernehmen. Sie können selbst natürlich auch an Energiegemeinschaften teilnehmen.
Netzbetreiber sind für den Transport (Übertragungsnetzbetreiber) und Verteilung (Verteilernetzbetreiber) elektrischer Energie sowie für die Gewährleistung der Netzstabilität zuständig. Bezogen auf Energiegemeinschaften spielen Netzbetreiber eine wesentliche Rolle: Sowohl die Verteilung der Energie von den Erzeugern zu den Verbrauchern, als auch die Übermittlung von Mess- und Verrechnungsdaten fallen in ihren Aufgabenbereich und sind essentiell für Energiegemeinschaften.
Eine ausführliche Erklärung einzelner Rollen auf dem Strommarkt und ihrer Aufgaben finden sie auf der Homepage der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control.
Prosumer (Producer und Consumer) vereinen die Rolle der Erzeuger:innen und Verbraucher:innen. Durch die Entwicklung von Technologien wie der Photovoltaik ist es für Verbraucher:innen einfacher geworden, elektrische Energie auch selbst zu produzieren. Neben großen herkömmlichen Kraftwerken gewinnen kleinere, dezentrale Produktionseinheiten mehr Bedeutung.
Verbraucher:innen im herkömmlichen Sinn sind Kund:innen von Energielieferanten oder anderen Energiedienstleistern. Durch die Realisierung von Energiegemeinschaften werden Verbraucher:innen zu aktiven Teilnehmer:innen der Energiewende und können in vielerlei Hinsicht (Umwelt, Wirtschaft, Soziales) profitieren.
Je mehr Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften wir in unseren Regionen und Städten errichten, umso schneller werden wir unabhängig von fossilen Importen. Um dies zu erreichen, braucht es die Gemeinden. Als lokale Schnittstelle nehmen sie als Gemeindevertreter:innen eine wichtige Rolle bei der Vernetzung der lokalen Bevölkerung und der Unternehmen ein: Durch die Bereitstellung von Gemeindeflächen für den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern leisten sie Pionierarbeit und mit ihrem umfangreichen Know-how sind sie wesentlicher Ansprechpartner in organisatorischen Fragen.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Broschüre bzw. Folder:
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Broschüre für Gemeinden
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Folder für Gemeinden
Durch Energiegemeinschaften eröffnen sich für Tourismusregionen neue Chancen für einen stärkeren Ausbau erneuerbarer Energietechnologien, um so einen Beitrag zur Dekarbonisierung und zur nachhaltigen Entwicklung der Region zu leisten. Darüber hinaus gewinnt das Thema nachhaltige Urlaubsdestinationen zunehmend an Bedeutung.
Der Leitfaden Energiegemeinschaften im Tourismus zeigt, welche Möglichkeiten Energiegemeinschaften für Tourismusbetriebe, ihre Beschäftigten und Menschen, die in Tourismusregionen leben, bieten können und wie eine Energiegemeinschaft ins Leben gerufen werden kann.
Sie haben gehört, dass Ihre Gemeinde zusammen mit regionalen KMUs (Klein- und Mittelbetrieben) und Haushalten eine Energiegemeinschaft gegründet hat. Als Haushalt sehen Sie die Chance, regional erzeugten Ökostrom zu beziehen und gleichzeitig den Ausbau von weiteren erneuerbaren Energieträgern zu unterstützen. Darüber hinaus stärken Sie die regionale Wertschöpfungskette und kommen in den Genuss von finanziellen Vorteilen (z. B. reduzierte Netzentgelte).
Wie können Sie nun Mitglied dieser Energiegemeinschaft werden? Und welche Punkte müssen Sie als Haushalt beachten?
Das lesen Sie in diesem Factsheet.
Wir stellen Ihnen eine Sammlung wichtiger Begriffe vor, die für Energiegemeinschaften von Bedeutung sind.
Unser Glossar wird laufend erweitert und aktuell gehalten.
Aufteilungsschlüssel – Innerhalb einer Energiegemeinschaft muss festgelegt werden, wie die verfügbare Energie zwischen den einzelnen Beteiligten aufgeteilt wird. Die Energieaufteilung kann entweder als statische oder dynamische Verteilung erfolgen.
Aggregierung – Eine von einer natürlichen oder juristischen Person ausgeübte Tätigkeit, bei der mehrere Kundenlasten oder erzeugte Elektrizität zum Kauf, Verkauf oder zur Versteigerung auf einem Elektrizitätsmarkt gebündelt werden bzw. wird.
Bürgerenergiegemeinschaft – Eine Bürgerenergiegemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist, somit können sich Bürgerenergiegemeinschaften über ganz Österreich erstrecken. Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf.
Clean Energy for all Europeans Package – auch Clean Energy Package (CEP) genannt. Das CEP ist eine umfassende Aktualisierung des energiepolitischen Rahmens der EU, um den Übergang weg von fossilen Brennstoffen hin zu sauberer Energie zu erleichtern und die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Abkommen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu erfüllen.
Eigenverbrauch – Jene Menge der selbst erzeugten Energie, die direkt verbraucht und nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Electricity Market Directive – Das Clean Energy for all Europeans Package umfasst insgesamt acht Direktiven mit unterschiedlichen Themen. Eine davon ist die Electricity Market Directive – die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, die unter anderem europäische Vorgaben für die Umsetzung von Bürgerenergiegemeinschaften darlegt.
Elektrizitätsabgabe – Diese Abgabe ist ein Bestandteil der Stromrechnung und wird per Verordnung festgesetzt. Sie beträgt derzeit 0,1 Cent/kWh (reduziert bis 01.07.2023). Aus Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bezogener Strom ist von dieser Abgabe befreit.
Energiewende – Unter Energiewende versteht man den Übergang von der vorwiegenden Nutzung fossiler Energieträger zur Energieerzeugung hin zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Fossile Energieträger sind solche, deren Nutzung die Umwelt stark belastet und den Klimawandel befeuern. Beispiele für fossile Energieträger sind Kohle, Erdöl und Gas. Erneuerbare Energieträger hingegen erlauben eine saubere, umweltverträgliche Energieerzeugung. Beispiele für erneuerbare Energieträger sind Sonne, Wind und Wasser.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) – Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft zeichnet sich besonders durch Regionalität aus. Die Beteiligten müssen sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden, dabei wird zwischen lokalen und regionalen EEGs unterschieden. Es ist u.a. möglich, Strom und Wärme innerhalb der Gemeinschaft zu teilen, jedoch muss die erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen sein.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde am 07.07.2021 im Nationalrat beschlossen, ein großer Teil der neuen Vorschriften ist mit dem 28.07.2021 in Kraft getreten. Es soll den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung und damit die Energiewende vorantreiben. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz setzt in Kombination mit Anpassungen des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG 2010) die europäischen Vorgaben für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften in nationales Recht um.
Erneuerbaren-Förderbeitrag – Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist von den Netzbetreibern den Endverbrauchern in Rechnung zu stellen und ist fixer Bestandteil der Stromrechnung. Die aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Energiemengen werden in die Berechnung nicht einbezogen. Bisher war der Erneuerbaren-Förderbeitrag als Ökostromförderbeitrag bekannt.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind dadurch charakterisiert, dass Bewohner von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen können, dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz transportiert bzw. verteilt.
Intelligente Messgeräte – Intelligente Messgeräte (oder auch Smart Meter genannt) sind in der Lage, den Energieverbrauch eines Haushaltes zumindest in 15-minütiger Auflösung zu messen. Intelligente Messgeräte sind wichtig für Energiegemeinschaften, um Energieverbrauch und Energieerzeugung präzise zu messen, um folgend eine korrekte Energiezuordnung und Abrechnung zu ermöglichen.
Konzessionsgebiet (eines Netzbetreibers) – Innerhalb eines Konzessionsgebietes werden durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber bestimmte Aufgaben, wie der Betrieb, Erhaltung und Ausbau des Stromnetzes sichergestellt. Dabei ist pro Konzessionsgebiet nur ein Verteilnetzbetreiber zuständig. Österreichweit sind über 120 Verteilnetzbetreiber tätig. Die Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen nur im Konzessionsgebiet ein und desselben Netzbetreibers verbunden sein.
Netzebenen – Das österreichische Stromnetz wird in sieben verschiedene Netzebenen (unterschiedliche Spannung) unterteilt, wobei Netzebene 7 die „niedrigste“ Netzebene (Niederspannung) ist. Haushaltskunden sind ausschließlich an Netzebene 7 angeschlossen. Netzebene 1 ist die Höchstspannungsebene, Netzebene 3 ist das Hochspannungsnetz, Netzebene 5 ist Mittelspannung und Netzebene 7 Niederspannung. Die jeweiligen dazwischenliegenden Netzebenen dienen der Umspannung zwischen den einzelnen Spannungsebenen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen innerhalb der Netzebenen 4, 5, 6 und 7 agieren, Bürgerenergiegemeinschaften dürfen die Netzebenen 1-7 beanspruchen.
Netztarif – Der Netztarif ist ein fixer Bestandteil der Stromrechnung und setzt sich aus Netznutzungsentgelt und Netzbereitstellungsentgelt zusammen. Netztarife werden für den Bezug aus Erneuerbarer-Energie-Gemeinschaften reduziert und bieten somit einen finanziellen Anreiz, Energie möglichst lokal zu verbrauchen.
Niederspannungsnetz – Das Niederspannungsnetz ist die niedrigste Spannungsebene mit 400 V. Das Niederspannungsnetz wird auch als Netzebene 7 bezeichnet. An dieser Netzebene sind alle Haushaltskunden angeschlossen.
Mittelspannungsnetz – Das Mittelspannungsnetz wird auch als Netzebene 5 bezeichnet und hält üblicherweise Spannungen von 10 kV bis 35kV.
Hochspannungsnetz – Das Hochspannungsnetz ist für die überregionale Stromverteilung zuständig und wird auch als Netzebene 3 bezeichnet. Die Spannung beträgt zwischen 60 kV und 110 kV.
Höchstspannungsnetz – Das Höchstspannungsnetz wird auch als Übertragungsnetz definiert und wird auch als Netzebene 1 bezeichnet. Die Spannung beträgt zwischen 220 kV und 400 kV.
Regulierungsbehörde – Eine Regulierungsbehörde (oder auch Regulator genannt) ist eine staatliche wettbewerbspolitische Einrichtung. Im Energiebereich ist die Regulierungsbehörde die E-Control. Diese wurde mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes 2001 eingerichtet und gilt als politisch und finanziell eigenständige Institution, die wettbewerbsfördernde Regularien aufstellt und überwacht und dafür sorgt, dass Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit beim Energieverbrauch gewährleistet werden kann.
Ökostromförderbeitrag – Der Ökostromförderbeitrag war bisher fixer Bestandteil der Stromrechnung und wurde mit Ende 2021 in den Erneuerbaren-Förderbeitrag umbenannt. Für weitere Informationen lesen Sie bitte bei „Erneuerbaren-Förderbeitrag“ nach.
Sektorenkopplung – Sektorenkopplung ist ein vielfältig genutzter Begriff, weshalb es keine einheitliche Definition gibt. Sektorenkopplung bedeutet, dass einzelne Sektoren (z.B. Wärme- und Stromsektor oder Energie- und Industriesektor) nicht getrennt betrachtet werden, sondern eine „Kooperation“ dieser Sektoren zu verbesserten Ergebnissen für alle Beteiligte führt und somit die Energiewende vorantreibt. Als klassisches Beispiel kann das Aufladen des E-Autos in der Garage durch den eigens produzierten Strom der PV-Anlage am Hausdach genannt werden.
Smart Meter – Für die Erklärung sei auf „Intelligente Messgeräte“ verwiesen.
Die österreichische Regulierungsbehörde E-Control stellt sowohl einen Überblick des österreichischen Strommarktes als auch eine umfassende Begriffssammlung zum Thema Strom zur Verfügung.